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Lehren nach Magdeburger Anschlag Verband beklagt vielfach mangelhafte Sicherheitskonzepte bei Festen

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In Magdeburg war der Weihnachtsmarkt 2024 mit Betonelementen abgesperrt - doch der Attentäter fand eine Lücke.

In Magdeburg war der Weihnachtsmarkt 2024 mit Betonelementen abgesperrt - doch der Attentäter fand eine Lücke.

(Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Beim Sicherheitskonzept des Magdeburger Weihnachtsmarktes hat es 2024 "erhebliche Mängel" gegeben. Das zeigt eine Analyse des Bundesverbands Veranstaltungssicherheit. Auch bei vielen Stadtfesten sei die Risikobewertung nach Anschlägen mit Fahrzeugen nicht mehr zeitgemäß.

Der Bundesverband Veranstaltungssicherheit (BVVS) hat das Sicherheitskonzept vom Weihnachtsmarkt in Magdeburg untersucht und zahlreiche gravierende Mängel festgestellt. Auch andere Sicherheitskonzepte - etwa von Stadtfesten - entsprechen demnach regelmäßig nicht dem Stand der Technik. Zwar gebe es durchaus Städte und Gemeinden, die das Thema sehr ernst nehmen würden, dies sei aber nicht flächendeckend der Fall. Städte und Gemeinden müssten der Sicherheit eine höhere Priorität einräumen, fordert der BVVS.

In der Analyse, die im Auftrag der Stadt Magdeburg durchgeführt wurde, stellt der Bundesverband fest, dass "das Sicherheitskonzept in der vorliegenden Fassung erhebliche Mängel aufweist und nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht". Die beschriebenen Mängel seien nach Auffassung des BVVS jedoch nicht ursächlich für das konkrete Ereignis gewesen.

Kurz vor Weihnachten 2024 war ein 50-jähriger Mann aus Saudi-Arabien mit seinem Auto über den Weihnachtsmarkt in Magdeburg gerast. Anschließend entbrannte auch eine Diskussion über den Zufahrtsschutz des Geländes. Bei dem Anschlag am 20. Dezember 2024 kamen sechs Menschen ums Leben, mehr als 300 wurden zum Teil schwer verletzt.

Der Verband kritisiert, dass wenig konkrete Anforderungen an den Inhalt von Sicherheitskonzepten bestünden. Es sei daher anspruchsvoll, den Maßstäben für eine Sicherheitskonzeption gerecht zu werden. "Weil es für viele wichtige Fragestellungen keine rechtliche Regelung gibt, müssen Leitlinien und Normen beachtet werden", erklärt der Vorsitzende des Verbands, Dennis Eichenbrenner. "Am Ende müssen viele Akteure, also Veranstalter, Behörde, Polizei und weitere Dienste einbezogen und beteiligt werden."

Trotz Risikobeurteilung bleibe Restrisiko

Gerade beim Thema Zufahrtsschutz sei die Lage schwierig. Die Kommune sei verantwortlich, habe aber keine Expertise und müsse sich diese etwa durch eine Gefährdungsbeurteilung der Polizei holen. "Leider entzieht sich aktuell die Polizei häufig dieser Verantwortung und gesetzliche Regelungen dazu fehlen", sagt Eichenbrenner. Es liege daher an den Bundesländern, die Rolle der Polizei stärker festzulegen.

In der Analyse des Magdeburger Sicherheitskonzeptes kommt der Verband zu dem Schluss, dass die Maßnahmen beim Zufahrtsschutz nicht ausreichend waren: "Die bestehenden Durchlässe hätten nach heutigem Stand der Technik nicht befahrbar sein dürfen", so das Urteil der Sicherheitsanalyse. In Magdeburg war der Weihnachtsmarkt 2024 mit Betonelementen abgesperrt - doch der Attentäter fuhr mit einem Auto durch eine unbewachte Lücke.

"Die Konsequenzen aus den Anschlägen mit Fahrzeugen in den vergangenen Monaten sind, dass Risikobeurteilungen neu getroffen werden müssen", sagt der Vorsitzende des Bundesverbands. Gerade die Kommunen seien aufgefordert, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und gemeinsam mit den Veranstaltern Schutzziele festzulegen. Es gelte aber auch zu akzeptieren, dass es bei Veranstaltungen immer ein Restrisiko gebe.

Quelle: ntv.de, bho/dpa

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