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Heißer Tee lief in den Schritt Verbrannte Genitalien: Starbucks zu Millionenzahlung verdonnert

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Ein Pappbecher von Starbucks.

Ein Pappbecher von Starbucks.

(Foto: picture alliance / NurPhoto)

Wer erinnert sich nicht an den berühmten Fall aus den 90er-Jahren, als eine Frau sich an McDonalds-Kaffee verbrühte und es im folgenden Prozess um Millionensummen ging? Nun gibt es ein Urteil in einem ähnlich gelagerten Fall. Und das Gericht spricht einem Mann 50 Millionen Dollar zu.

Ein Gericht in Los Angeles hat einem Kunden der Kaffeehauskette Starbucks 50 Millionen Dollar zugesprochen, weil er durch ein Getränk schwere Verbrennungen erlitt. Aus Gerichtsakten ging hervor, dass der Fahrer im Februar 2020 in einer kalifornischen Filiale einen Tee am Drive-in bestellte, der ihm in den Schoss floss. Er erlitt laut seinen Anwälten schwere Verbrennungen und dauerhafte Entstellungen. Der Mann musste sich mehreren Hauttransplantationen und anderen Eingriffen an den Genitalien unterziehen.

Der Mann verklagte Starbucks wegen Fahrlässigkeit und erklärte, ein Mitarbeiter habe den kochend heißen Tee nicht fest genug in eine Servierschale gepresst. Sein Anwalt teilte nach dem Urteil mit, die Geschworenen hätten Starbucks für die eklatante Missachtung der Kundensicherheit und die mangelnde Übernahme von Verantwortung zur Rechenschaft gezogen. Starbucks teilte mit, man habe Verständnis für den Kläger, werde aber Berufung einlegen. Das Unternehmen halte den zugesprochenen Schadenersatz für zu hoch.

Der Fall erinnert an einen berühmten Prozess aus den 90er Jahren. Dabei ging es um heißen Kaffee, der den Schoß einer Frau verbrühte. Die damals Geschädigte verschüttete den Kaffee versehentlich, als sie versuchte, die Plastikabdeckung vom Becher zu trennen - den sie dabei zwischen den Knien hielt.

Wie CNN über den jetzigen Fall berichtet, hatte der Geschädigte seinem Anwalt zufolge drei Getränke bestellt, die in einer Servierschale befestigt wurden. Einer sei, so die Darstellung des Anwalts, jedoch nicht vollständig in diese geschoben worden. Als der Barista dem Kunden die Bestellung überreichte, sei ein Getränk aus dem Behälter gekippt und über seinem Mandanten ausgelaufen, so der Anwalt.

Wie aus einer Aufzeichnung des Urteils hervorgeht, erlitt der Geschädigte Schäden wie körperliche Schmerzen, seelische Qualen, Verlust der Lebensfreude, Demütigung, Unannehmlichkeiten, Trauer, Entstellung, körperliche Beeinträchtigung, Angst und emotionale Belastung.

Quelle: ntv.de, mpe/AP

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