Panorama

Babys Morphin eingeflößt Verdächtige Krankenschwester bestreitet Tat

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In einer Dezembernacht leiden plötzlich fünf Neugeborene unter lebensbedrohlichen Atemproblemen. Später stellt sich heraus: ihnen wurde Morphin verabreicht. Eine verdächtige Pflegerin sitzt in Untersuchungshaft, bestreitet die Tat jedoch.

Die Krankenschwester, die verdächtigt wird, fünf Neugeborenen im Universitätsklinikum Ulm ohne jegliche Notwendigkeit Morphin verabreicht zu haben, bestreitet die Tat. Das sagte Christof Lehr, der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Ulm bei einer Pressekonferenz. Die Frau sitzt in Untersuchungshaft, gegen sie wird wegen versuchten Totschlags ermittelt. Der Verdacht war auf sie gefallen, nachdem in ihrem Spind eine Spritze mit Muttermilch und Morphin gefunden worden war. Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch eine Strafanzeige des Universitätsklinkums Köln.

Fünf Frühgeborene hatten in den Morgenstunden des 20. Dezember 2019 in der Uni-Klinik für Kinder- und Jugendmedizin nahezu zeitgleich an lebensbedrohlichen Atemproblemen gelitten. Untersuchungen ergaben, dass den Säuglingen ein Betäubungsmittel verabreicht wurde. Dank eines raschen Eingreifens des Krankenhauspersonals sei dies aber nach ärztlicher Einschätzung für die Kinder weitgehend folgenlos geblieben. Die Kinder waren zwischen einem Tag und fünf Wochen alt.

Ermittler durchsuchten und überprüften laut Lehr im Januar alle in der betreffenden Nacht diensthabenden Pfleger und Ärzte. In dem Zimmer, in dem die Babys lagen, waren in der Tatnacht demnach sechs Personen tätig - vier Pflegerinnen und zwei Ärztinnen. Alle hätten das Verabreichen des Morphins bei ihrer Vernehmung bestritten, dann allerdings sei im Spind von einer der Krankenschwestern die besagte Spritze gefunden worden. Das Morphin wird laut Lehr in der betroffenen Station in einem Tresor verwahrt, eine Entnahme muss in ein Betäubungsmittelbuch eingetragen werden. Dieses Buch werde nun genauso untersucht wie die Möglichkeit, ob der Spind der verdächtigen Pflegerin manipuliert worden sein könnte.

"Ermittelt wird wegen versuchten Totschlags, nicht wegen versuchten Mordes", sagte Oberstaatsanwalt Peter Staudenmaier. Das Mordmerkmal Heimtücke sei ausgeschlossen, da der Bundesgerichtshof die Auffassung vertrete, dass kleine Kinder kein Vertrauen bilden können, das ausgenutzt werden könnte. "Was wir aber überprüfen, sind mögliche sonstige niedrige Beweggründe", so Staudenmaier. Das hänge vom Motiv für die Tat ab.

Quelle: ntv.de, ftü/dpa

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