Sánchez: "Andere werden folgen" Weitere Mega-Jacht eines Oligarchen festgesetzt
15.03.2022, 07:40 Uhr
Die Mega-Jacht "Valerie" von Sergej Tschemesow im Hafen von Barcelona (Bild vom 9. März 2022).
(Foto: REUTERS)
Im Rahmen der Sanktionen gegen Russland wird eine weitere Mega-Jacht eines Oligarchen beschlagnahmt. Es soll sich um "Valerie" handeln, die Sergej Tschemesow, dem Chef des russischen Rüstungskonzerns Rostec und Verbündeten Wladimir Putins, gehört.
Die spanischen Behörden haben im Rahmen der Russland-Sanktionen die Mega-Jacht eines russischen Oligarchen in Barcelona festgesetzt. "Wir haben eine Jacht eines der wichtigsten russischen Oligarchen mit einem geschätzten Wert von 140 Millionen Dollar in Barcelona vorübergehend festgesetzt, die 85 Meter lang ist", so der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez. "Andere werden folgen." Welchem Oligarchen das Schiff gehört, sagte der Regierungschef nicht.
Der Tageszeitung "El País" zufolge handelte es sich um die Jacht "Valerie" von Sergej Tschemesow, dem Chef des russischen Rüstungskonzerns Rostec und Verbündeten des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Tschemesow steht unter anderem auf den Sanktionslisten der USA und Großbritanniens. Während der Westen bereits früh Oligarchen in die Sanktionen wegen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine aufgenommen hatte, sind große Zugriffe bislang noch selten.
Jachten in Frankreich und Italien beschlagnahmt
Am Donnerstag erst wurde eine ähnlich teure Mega-Jacht in Südfrankreich beschlagnahmt. Italien gab am Samstag bekannt, zwei Jachten beschlagnahmt zu haben: die 95 Millionen Euro teure "Lady M" des Stahlmagnaten Alexej Mordaschow sowie die 50 Millionen Euro teure "Lena" von Gennadi Timtschenko.
In Deutschland gibt es bislang kein etabliertes Verfahren, um Vermögensgegenstände wie Jachten, Privatjets oder Häuser zu beschlagnahmen. Das gehe aus einem internen Vermerk des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, berichtete der "Spiegel". Danach würden "Vermögensgegenstände" nicht "standardmäßig" eingezogen oder beschlagnahmt, weil "deren private Verwendung grundsätzlich weiterhin zulässig" sei.
Eine private Jacht könnte demnach von Betroffenen trotz Sanktionen weiter genutzt werden. Erst wenn sie die Landesgrenzen zu überschreiten drohe, verkauft oder vermietet werde, liege ein Sanktionsverstoß vor. Laut dem Ministeriumsvermerk sei auch "bei einem drohenden Sanktionsverstoß" der Zollfahndungsdienst befugt, "Sachen sicherzustellen". Solche Straftaten zu verfolgen, sei dann zudem Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaften.
Quelle: ntv.de, soe/AFP