Gesetzgeber schließt Lücke 3000 Verfahren wegen gefälschter Impfpässe
26.11.2021, 13:24 Uhr
Die neue Möglichkeit der Strafverfolgung soll eine "abschreckende Wirkung" haben, so der Apothekerverband.
(Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto)
Seit Beginn des Jahres gibt es rund 3000 Verfahren wegen gefälschter Impfpässe - die Dunkelziffer der Verstöße ist jedoch deutlich höher. Während die Täter bislang meist ungestraft davonkommen, zieht der Gesetzgeber jetzt nach und droht den Urkundenfälschern mit der Freiheitsstrafe.
In Deutschland laufen bereits mindestens 3100 Ermittlungsverfahren wegen Impfpassfälschungen. Das ergab eine jetzt veröffentlichte Umfrage der "Wirtschaftswoche" unter den 16 Landeskriminalämtern (LKA). Allein in Bayern werden rund 900 Ermittlungsverfahren geführt. In Köln berichtet die Staatsanwaltschaft demnach von 70 Ermittlungsverfahren in diesem Jahr.
Die LKA gehen jedoch von einer beachtlichen Dunkelziffer aus. Das Bundeskriminalamt beobachtet dem Bericht zufolge "auf diversen Messengerkanälen" eine erhöhte Nachfrage nach gefälschten Impfpässen. In Sachsen-Anhalt etwa verdreifachten sich die Hinweise auf diese Art von Urkundenfälschung seit Mai. In Bayern verkaufte ein Apothekenmitarbeiter unter Pseudonym im Darknet allein im Oktober 500 gefälschte QR-Codes für den digitalen Corona-Impfausweis zum Preis von je 350 Euro.
Der Deutsche Apothekerverband selbst geht bundesweit "von einer vierstelligen Zahl von Ermittlungsverfahren" aufgrund von gefälschten gelben Impfpässen aus, die in Apotheken vorgelegt wurden.
Gesetzeslücke nun geschlossen
Bürger mit manipulierten Pässen mussten strafrechtlich bislang wenig befürchten, wenn sie erwischt wurden. Strafbar machte sich nur, wer gefälschte Gesundheitsdokumente offiziell bei Behörden oder Versicherungen einsetzte, nicht aber in Apotheken oder der Gastronomie. Diese Lücke schloss der Gesetzgeber nun.
Ab sofort können das Fälschen, Ausstellen und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitsdokumente mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden, im Fall von gewerbs- oder bandenmäßiger Täuschung sind es bis zu fünf Jahre. Der Apothekerverband erwartet, dass dies "eine abschreckende Wirkung" haben dürfte.
Quelle: ntv.de, lno/AFP