Politik

Nachäffen von Parkinson-Symptom AfD-Abgeordnete scheitern mit Klage gegen Linken-Politiker

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Nikolaus Kramer (r), Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag sowie die AfD-Abgeordneten und Enrico Schult (m) und Thore Stein (l) sitzen im Gerichtssaal im Landgericht.

Nikolaus Kramer (r), Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag sowie die AfD-Abgeordneten und Enrico Schult (m) und Thore Stein (l) sitzen im Gerichtssaal im Landgericht.

(Foto: picture alliance/dpa)

Ein Linken-Abgeordneter wirft zwei AfD-Politikern vor, Symptome seiner Parkinson-Erkrankung im Landtag in Schwerin nachgeäfft zu haben. Diese bestreiten das. Die Rechtsaußen ziehen vor Gericht, um die Aussage untersagen zu lassen.

Zwei AfD-Landtagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern sind mit einer Klage gegen den Linken-Politiker Dirk Bruhn vor dem Landgericht Schwerin gescheitert. Sie konnten der Richterin zufolge nicht glaubhaft machen, dass Bruhn in einer Landtagssitzung im April wissentlich gelogen hat, als er ihnen unterstellte, sie hätten Symptome seiner Parkinson-Erkrankung nachgeäfft. Die beiden Abgeordneten Thore Stein und Enrico Schult hatten eine einstweilige Verfügung gegen Dirk Bruhn beantragt.

Sie versicherten in der Verhandlung am Zivilgericht, sie hätten das Handzittern während der Rede von Bruhn zum Thema Wolf nicht nachgemacht und gaben auch entsprechende eidesstattliche Erklärungen ab. Im Video von der Landtagssitzung, das im Gerichtssaal geschaut wurde, sind die beiden Abgeordneten zum fraglichen Zeitpunkt nicht zu sehen.

Andere Anwesende im Landtag haben nichts wahrgenommen, wie während der Verhandlung deutlich wurde. Bruhn versicherte, er habe die Handlung der beiden beobachtet. So stand letztlich Aussage gegen Aussage. Die Richterin erläuterte, dass die Klägerseite im Zivilverfahren ihren Vorwurf glaubhaft machen müsse. Was vorgetragen wurde, habe dazu nicht ausgereicht.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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