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Reinvermögen steigt immens AfD erbte Millionen von Spenderin aus Berlin

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Ein Rechenschaftsbericht zeigt: Die AfD verzeichnet deutlich mehr Erbschaften zu ihren Gunsten als die anderen Parteien.

Ein Rechenschaftsbericht zeigt: Die AfD verzeichnet deutlich mehr Erbschaften zu ihren Gunsten als die anderen Parteien.

(Foto: picture alliance/dpa)

Im Parteienvergleich fällt die AfD mit deutlich mehr Einnahmen aus Erbschaften auf. Allein eine Spenderin aus dem Berliner Stadtteil Dahlem vermacht der Partei 2023 fast sechs Millionen. Das größte Reinvermögen können jedoch die Sozialdemokraten verzeichnen.

Die AfD erbt im Vergleich zu anderen Parteien viel Geld. Im Rechenschaftsbericht der Partei für 2023, der jetzt gemeinsam mit den Berichten der anderen im Parlament vertretenen Parteien vom Bundestag veröffentlicht wurde, werden Einnahmen aus Erbschaften in Höhe von rund sieben Millionen Euro angegeben. CDU, CSU, SPD, FDP und Linke weisen deutlich geringere Einnahmen aus Erbschaften aus, am meisten erhielt hier noch die FDP mit 390.000 Euro.

Dem Rechenschaftsbericht der Partei zufolge vermachte eine Spenderin aus Berlin-Dahlem der AfD im Jahr 2023 ein Vermögen von 5.957.969,66 Euro. Gleichzeitig wurde die Partei demnach im Jahr 2023 Eigentümerin von zwei Mehrfamilienhäusern in den Berliner Stadtteilen Dahlem und Schöneberg, deren Wert sie mit zwei beziehungsweise mit 2,15 Millionen Euro angibt. Inwieweit die neuen AfD-Immobilien ebenfalls aus der Millionenerbschaft stammen, ist noch unklar. Dazu kommen Erbschaften in Höhe von insgesamt rund einer Million Euro von drei Spendern aus Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Hessen.

Das sogenannte Reinvermögen der AfD stieg dem Rechenschaftsbericht zufolge von 23,5 Millionen Euro im Vorjahr auf rund 38,3 Millionen Euro. Die SPD kam auf ein Reinvermögen von 295 Millionen Euro, die CDU auf rund 230 Millionen Euro. Die Grünen wiesen einen Betrag von 91,5 Millionen Euro aus, die Linke kam auf 46, die FDP auf knapp 40 und die CSU auf 32 Millionen Euro.

Parteien müssen laut Parteiengesetz jeweils bis zum 30. September - auf Antrag bis spätestens zum 31. Dezember - ihren Rechenschaftsbericht aus dem Vorjahr dem Bundestag vorlegen. Der Bundestag veröffentlicht diese Berichte dann später in gesammelter Form.

Quelle: ntv.de, spl/dpa/AFP

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