Politik

Nicht richtig angemeldetAfDler Dornau muss Ordnungsgeld wegen Zwiebel-Geschäften in Belarus zahlen

10.12.2025, 18:06 Uhr
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Kandidierte für die AfD im vergangenen Jahr bei der Landtagswahl in Sachsen: Jörg Dornau. (Foto: IMAGO/Dirk Sattler)

Wegen der Beteiligung an einer Zwiebelfarm in Belarus gerät der sächsische AfD-Abgeordnete Jörg Dornau in die Schlagzeilen. Dort sollen auch Zwangsarbeiter eingesetzt werden, berichten Betroffene. Jetzt muss der Politiker jedoch wegen eines formalen Vergehens ein Ordnungsgeld zahlen.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat ein vom Präsidium des Sächsischen Landtages verhängtes Ordnungsgeld gegen den AfD-Abgeordneten Jörg Dornau bestätigt. Dornau war im August 2024 aufgefordert worden, 20.862,27 Euro zu überweisen, weil er seine Beteiligung an einem Agrarunternehmen in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemeldet und seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht fristgerecht angezeigt hatte.

Dagegen klagte Dornau vor dem Verwaltungsgericht. Er ging davon aus, zur Anzeige nicht verpflichtet gewesen zu sein. Außerdem hielt er das Ordnungsgeld für zu hoch.

Das Verwaltungsgericht Leipzig wies die Klage nun ab. Es kam in mündlicher Verhandlung zu dem Ergebnis, dass das Ordnungsgeld rechtlich nicht zu beanstanden ist. Der Kläger habe seine Beteiligung an dem Agrarunternehmen etwa dreieinhalb Jahre nicht angezeigt, ebenso wenig seine Tätigkeit als dessen Direktor.

Keine Ermittlungen wegen möglicher Zwangsarbeit

Die Pflicht dazu ergebe sich aus dem Sächsischen Abgeordnetengesetz, stellte das Gericht klar. Beide Anzeigen habe er erst nachgeholt, als der Landtag das Verfahren gegen ihn bereits eingeleitet hatte.

Angesichts der Größe des Agrarunternehmens mit einer Nutzfläche von etwa 1500 Hektar und des Zeitraums, über den die gebotene Anzeige unterlassen wurde, lägen weder ein minder schwerer Fall noch leichte Fahrlässigkeit vor, welche mit einer Ermahnung hätten geahndet werden können.

Dornau kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Darüber müsste dann das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entscheiden.

Dornau hatte auch im Verdacht gestanden, als Chef der Zwiebelfarm in Belarus politische Gefangene beschäftigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Leipzig leitete vor einem Jahr aber kein Ermittlungsverfahren ein. Bei einer umfassenden Prüfung sei "kein Anfangsverdacht hinsichtlich in Deutschland verfolgbarer Straftaten" festgestellt worden, teilte die Behörde damals mit. Die AfD hatte eine Prüfung des Falles ausdrücklich begrüßt und Vertrauen in die Arbeit der Ermittler bekundet.

Ein ehemaliger politischer Gefangener in Belarus hatte RTL/ntv von den Zuständen auf der Farm berichtet, wo er während seines Arrests eingesetzt wurde. "Wir haben bei der Arbeit keine Mahlzeiten erhalten. Morgens gab es im Straflager ein Frühstück. Und die nächste Mahlzeit war dann erst abends", erzählt er. Den sächsischen AfD-Politiker will er auch persönlich vor Ort gesehen haben.

Quelle: lme/dpa

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