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Erste Details bekannt Ampel will Förderung beim Heizungstausch deckeln

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Kapillarrohrmatten werden an einer Altbau-Decke installiert für die Flächenheizung und -kühlung durch eine Wärmepumpe.

Kapillarrohrmatten werden an einer Altbau-Decke installiert für die Flächenheizung und -kühlung durch eine Wärmepumpe.

(Foto: picture alliance/dpa)

Neben dem sogenannten Heizungsgesetz steht am Freitag auch ein begleitender Entschließungsantrag zur Abstimmung im Parlament. Aus dem Entwurf geht hervor, wie die Ampel-Koaltion die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch deckeln will.

Die Ampel-Koalition will die staatliche Förderung beim Einbau klimafreundlicher Heizungen deckeln. "Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen für den Heizungstausch bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus", heißt es im Entwurf eines gemeinsamen Entschließungsantrages von SPD, Grünen und FDP, der am Nachmittag die Fraktionen passierte. Der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen soll mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten bezuschusst werden. Für künftig mit Wasserstoff betreibbare Heizungen gelte, dass nur die zusätzlichen Kosten für die "H2-Readiness" der Anlage förderfähig seien.

"Verbrennungsheizungen für Gas und Öl werden weiterhin nicht gefördert", erklärte Grünen-Vizefraktionschef Andreas Audretsch. "Es geht um soziale Förderung des Umstiegs auf klimaschonende Heizungen." Der Antrag soll am Freitag mit dem Gebäudeenergiegesetz vom Bundestag beschlossen werden. Der Bundesregierung werden damit Vorgaben für die Förderung gemacht. Sie wird aufgefordert, das Förderkonzept dem Haushaltsausschuss des Bundestages bis zum 30. September vorzulegen.

In Entschließungen wird die Auffassung des Bundestages zu politischen Fragen zum Ausdruck gebracht und die Bundesregierung zu einem bestimmten Verhalten aufgefordert. Entschließungen sind rechtlich zwar nicht verbindlich, aber von politischer Bedeutung.

Bei Mehrparteienhäusern sollen die maximal förderfähigen Kosten dem Antrag zufolge bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei je 10.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit bei je 3000 Euro. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften soll die Regelung entsprechend angewendet werden, bei Nichtwohngebäuden ähnliche Grenzen nach der Quadratmeterzahl gelten.

Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass ab 2024 eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Für den Heizungstausch im Bestand soll dies erst gelten, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, die auch aufzeigt, ob ein Anschluss an Fernwärme oder ein Wasserstoffnetz möglich sein wird. Diese Wärmeplanungen sollen deutschlandweit spätestens Mitte 2028 vorliegen.

Quelle: ntv.de, mpe/rts/dpa

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