Die "Tarnkappe" des NSU Anklage sieht Zschäpe "eindeutig überführt"
25.07.2017, 16:03 Uhr
Nach 375 Verhandlungstagen kommt die Hauptverhandlung um die "infamsten Terroranschläge seit den linksmotivierten Anschlägen der RAF" zum Ende. Die Vorwürfe gegen Beate Zschäpe sieht die Anklage in allen Punkten bestätigt.
(Foto: dpa)
Reglos und ohne erkennbare Gefühlsäußerung verfolgt Beate Zschäpe das Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Für die Anklage steht fest, dass sie genauso schuldig ist wie Mundlos und Böhnhardt. "Sie tarnte das System NSU."
Beate Zschäpe kann dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft schon sehr bald nicht mehr folgen, es geht ihr zu schnell. Ihr Verteidiger Mathias Grasel bittet Oberstaatsanwältin Anette Greger deshalb, ein paar Sätze zu wiederholen - ab dem Wort "Tarnkappe". Ob bewusst oder unbewusst lenkt Grasel damit alle Aufmerksamkeit auf einen Schlüsselsatz des Plädoyers, der Grundlage für eine sehr lange Inhaftierung seiner Mandantin werden könnte.
"Die Angeklagte Zschäpe fungierte als Tarnkappe", bringt Greger nämlich auf den Punkt, was die Bundesanwaltschaft der 42-Jährigen nach dem Ende der Beweisaufnahme in dem nun mehr als vier Jahre dauernden Prozess vorwirft. "Sie tarnte das System NSU ab."
Für die Bundesanwaltschaft dreht sich alles um genau diese Funktion. Manche fanden es kühn, als die Karlsruher Behörde Zschäpe 2013 als Mittäterin an den zehn NSU-Morden, zwei Bombenanschlägen und fünfzehn Raubüberfällen vor Gericht brachte, obwohl sie keine Beweise hatte, dass Zschäpe an einer der Taten direkt beteiligt war.
Doch über den langen Prozessverlauf sieht sich die Anklage auch an dieser rechtlich schwierigen Stelle voll bestätigt. Für Greger ist Zschäpes Rolle "in der rechtlichen Bewertung ebenso essentiell für jede Tat wie die der beiden männlichen Gruppenmitglieder". Kurz gefasst: Zschäpe ist nach Überzeugung der Anklage genauso schuldig wie Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die gemordet, gesprengt, geraubt haben.
Wahrscheinlich Höchststrafe
Das Team der Bundesanwaltschaft unter Leitung von Bundesanwalt Herbert Diemer rechnet damit, 22 Stunden für das Plädoyer zu brauchen. Erst am Ende steht die Strafmaßforderung. Während bei den vier mitangeklagten mutmaßlichen NSU-Helfern die geforderte Strafe noch offen erscheint, dürfte es bei Zschäpe auf die Höchststrafe hinauslaufen: Lebenslänglich mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, dazu womöglich noch ein Antrag auf Sicherungsverwahrung.
Bundesanwalt Diemer ordnet den NSU-Terror in seiner historischen Bedeutung direkt neben dem Terror der linksextremen RAF ein. Es handle sich um die "heftigsten und umfassendsten Terroranschläge" seit der RAF. Die Taten seien aufgeklärt - und auch die Frage, warum so viele Menschen ums Leben gekommen sind. Das Motiv sei die "rechtsextreme Ideologie" des NSU.
Zschäpe verfolgt das Plädoyer so wie die meisten Teile des NSU-Prozesses: reglos, ohne erkennbare Gefühlsäußerung. Ihr einziger nennenswerter Beitrag an über 370 Verhandlungstagen war eine Erklärung, in der sie die Mitgliedschaft im NSU bestritt und erklärte, von den Morden immer erst im Nachhinein etwas mitbekommen zu haben. Zu dieser Erklärung hatten Zschäpe ihre neuen Verteidiger geraten, nachdem sie vorher geschwiegen hatte. Womöglich wäre ein weiteres Schweigen klüger gewesen.
Kosenamen "Killer" und "Cleaner"
Denn die Anklage nutzt nun die zusätzlichen Angriffspunkte auf Zschäpe. Die Angeklagte habe ein Bild von sich und der Dreiergruppe gezeichnet, "wie es nach der Beweisaufnahme nicht zutreffen kann", sagt Greger. Wie könne Zschäpe, wie von ihr behauptet, von den Morden "überrascht" gewesen sein, nachdem sie sich vor dem Untertauchen "für einen bewaffneten Kampf" ausgesprochen habe? Wie könne sie Böhnhardt und Mundlos Kosenamen wie "Killer" und "Cleaner" geben, wenn sie die Morde nicht akzeptiert haben will?
Für Greger gibt es in dem ganzen unübersichtlichen NSU-Komplex vor allem eine authentische, unverstellte Aussage Zschäpes. Nachdem sie sich im November 2011 gestellt hatte, habe sie spontan gesagt, die beiden Uwes seien ihre "Familie" gewesen. Eine Familie, in der Zschäpe nach Auffassung der Anklägerin das Sagen hatte. "Sie hatte die beiden Männer im Griff", zitiert Greger eine Zeugin.
Quelle: ntv.de, Ralf Isermann, AFP