AfD-Mitglied aus Thüringen dabei BND sperrt Mitarbeiter wegen möglicher rechter Bezüge aus
09.03.2023, 16:31 Uhr
Bei der Überprüfung der Mitarbeiter wird der Bundesnachrichtendienst unter anderem vom Militärischen Abschirmdienst unterstützt.
(Foto: picture alliance/dpa)
Der Bundesnachrichtendienst geht offenbar rigoros gegen Mitarbeiter vor, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. Zwei von ihnen erhalten einem Medienbericht zufolge Hausverbot. Darunter befindet sich ein AfD-Mitglied aus Thüringen.
Wegen des Verdachts auf rechtsextreme Bezüge hat der Bundesnachrichtendienst (BND) gegen mehrere Mitarbeiter ein sogenanntes Betretungsverbot ausgesprochen. Wie das ARD-Magazin "Kontraste" in seiner aktuellen Sendung berichtet, handelt es sich dabei unter anderem um eine BND-Mitarbeiterin aus Bayern, bei deren Söhnen NS-Devotionalien gefunden worden sein sollen, sowie um ein AfD-Mitglied aus Thüringen. Die Thüringer AfD ist im Gegensatz zur Bundespartei nicht als Verdachtsfall eingestuft, sondern wird wegen erwiesenen rechtsextremistischen Bestrebungen vom Verfassungsschutz beobachtet.
"Rechtsextremistisches Gedankengut darf im BND keinen Platz haben", sagte der Präsident des Auslandsgeheimdienstes, Bruno Kahl. Auch deshalb werde das Personal "mit großer Sorgfalt ausgewählt". Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werde sehr genau geprüft, ob diese auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Kahl fügte hinzu: "Die aktuellen Ereignisse sind Grund genug: Wir werden gewissenhaft und selbstkritisch schauen, wo wir unser System der Eigensicherung optimieren und nachschärfen können."
Der BND überprüft seine Mitarbeiter in Eigenregie, holt für die Sicherheitsüberprüfung aber unter anderem auch Erkenntnisse beim Verfassungsschutz und beim Militärischen Abschirmdienst (MAD) ein. "Der neuerliche Vorfall verdeutlicht einmal mehr, wie dringend eine schnelle Reform des Frühwarnsystems im BND ist", sagte die SPD-Innenpolitikerin Elisabeth Kaiser. Die Bundestagsabgeordnete fügte hinzu: "Es kann nicht sein, dass jemand öffentlich Verschwörungsideologien verbreitet und trotzdem nicht frühzeitig aus dem Dienst entfernt wird."
Quelle: ntv.de, als/dpa