Ampel-Streit um Vorkaufsrecht Bund verfehlt Neubau-Ziel
14.12.2022, 18:32 Uhr
400.000 Wohnungen wollte die Ampel bauen - die Branche rechnet mit rund 280.000 in diesem Jahr.
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400.000 Wohnungen will die Ampel jährlich bauen. Im ersten Jahr der Legislatur gelingt ihr dies nicht, wie Bauministerin Geywitz einräumt und verweist auf die schwierigen Rahmenbedingungen. Allerdings hatte die Bauwirtschaft zuletzt wenig Hoffnung auf steigende Zahlen gemacht.
Die Ampel wird ihr selbstgestecktes Ziel von jährlich 400.000 neuen Wohnungen in diesem Jahr verfehlen. "In der Tat, wir werden 400.000 in diesem Jahr nicht erreichen", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz bei der Regierungsbefragung vor dem Bundestag. "Die Rahmenbedingungen sind schwierig." Es gehe darum, die Kapazität auszuweiten. Selbst im Vorjahr, als es noch keinen Krieg gegeben habe, die Zinsen historisch niedrig gewesen seien und "ganz, ganz viel Geld in die Neubauförderung gesteckt" worden sei, sei das Neubauziel des damaligen Bauministers Horst Seehofer von 375.000 Wohnungen mit weniger als 300.000 Wohnungen verfehlt worden.
"Deswegen gehe ich nicht davon aus, dass es in diesem Jahr mit den wesentlich schwierigeren Rahmenbedingungen zu einer sprunghaften Erhöhung von 25 Prozent der Baukapazitäten gekommen ist", sagte die SPD-Politikerin. In der Bauwirtschaft wird bereits seit Monaten darauf verwiesen, dass die Zahl der fertiggestellten Wohnungen nicht steigen, sondern deutlich sinken wird. In diesem Jahr dürften es nach Einschätzung des Baugewerbes 280.000 Wohnungen sein, im kommenden Jahr nur noch etwa 245.000.
Keine Einigung zeichnet sich derweil in der Bundesregierung über Geywitz' Vorhaben, das kommunale Vorkaufsrecht auf dem Wohnungsmarkt zu stärken. Sie habe im April einen Gesetzentwurf dazu in die Ressortabstimmung gegeben, sagte sie. "Es gibt erheblichen Nachfragebedarf seitens des Justizministeriums insbesondere." Wann man innerhalb der Koalition zu einer Einigung komme, "kann ich nicht abschätzen". Sie sehe dort aber einen gesetzlichen Regelungsbedarf.
Der Entwurf der Ministerin sieht vor, Städten und Gemeinden in sogenannten Milieuschutz-Gebieten ein umfassendes Vorkaufsrecht zu verschaffen, um Mieter etwa vor Luxussanierungen beim Wohnungsverkauf zu schützen. Den Anstoß dafür gab ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November 2022. Dies hatte die bisherige Praxis in vielen Gemeinden gestoppt, mit dem Vorkaufsrecht Bewohner eines Mietshauses vor der Verdrängung oder drastischen Mieterhöhungen zu schützen. Die FDP hat Bedenken wegen des Eingriffs in die Eigentumsrechte.
Schließlich sicherte die Ministerin das Zustandekommen neuer Regeln zugunsten preiswerter Wohnungen für das kommende Jahr zu. "Nächstes Jahr wird es weitergehen mit dem sozialen Aspekt des Wohnens, mit der Schaffung eines Konzeptes der Wohngemeinnützigkeit", sagte sie. Man wolle, dass dauerhaft sozial gebundene Wohnungen am Markt seien. Bereits früher waren mit solchen Regeln Wohnungsunternehmen gefördert worden, die ihre Wohnungen dauerhaft preiswert hielten. Anders als früher gebe es nur noch eine statt drei Millionen Sozialwohnungen in Deutschland, sagte sie weiter. Geplant sei zudem ein Aktionsplan zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit, der Kommunen und Länder unterstützen solle.
"Optimistisch" zeigte sich die Ressortleiterin, dass im Januar die neuen Höchstsätze des Wohngelds in vielen Kommunen ausgezahlt werden könnten. Zuletzt hatten viele Kommunen wegen Personalengpässen in den Ämtern vor Schwierigkeiten beim Wohngeld gewarnt.
Quelle: ntv.de, jwu/rts/dpa