Bundesrat billigt Postgesetz Briefe kommen bald erst nach drei Tagen an
05.07.2024, 15:11 Uhr Artikel anhören
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ab 2025 länger auf einen Standardbrief warten.
(Foto: picture alliance/dpa)
Als Bundestag und Bundesrat das Postgesetz letztmals tiefgreifend reformieren, sind E-Mails noch neumodischer Schnickschnack. Diese Zeiten sind vorbei. In Zukunft darf die Deutsche Post mehr Zeit bei der Briefzustellung lassen. Das Update erlaubt zudem Postautomaten anstelle von Postfilialen.
Die erste Reform des deutschen Postgesetzes seit 26 Jahren ist besiegelt: Mit der Novelle erhält die Deutsche Post mehr Zeit für die Zustellung von Briefen, zugleich sollen diese die Verbraucher aber zuverlässiger erreichen. Der Bundesrat stimmte den Plänen am frühen Nachmittag zu. Der Bundestag hatte sie bereits im Juni gebilligt.
In Deutschland werden täglich 60 Millionen Briefe und zehn Millionen Pakete versendet - doch die Zahl der Briefe sinkt, die Verbraucher nutzen verstärkt E-Mails. Mit der Novelle soll weiter eine flächendeckende und erschwingliche Versorgung sichergestellt werden. Um den Wettbewerb auf dem Markt zu verbessern, bekommt die Bundesnetzagentur mehr Kompetenzen. Die Arbeitsbedingungen für Paketboten sollen zudem verbessert werden.
Bislang mussten mindestens 80 Prozent der Briefsendungen in Deutschland am folgenden Werktag ausgeliefert werden, 95 Prozent mussten nach zwei Werktagen beim Empfänger ankommen. Künftig sollen Standardbriefsendungen zu 95 Prozent am dritten Werktag nach Einwurf und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Damit verzichtet die Post auch auf Nachtflüge in der Briefzustellung. "Längere Laufzeiten machen Nachtflüge nicht mehr erforderlich", hatte DHL-Chef Tobias Meyer gesagt.
Postautomaten in Dörfern
Die Reform ermöglicht zudem die Aufstellung von Automaten von Postfilialen. Hierfür werden allerdings enge Grenzen gesetzt: Eine Anrechnung der Automaten auf die weiterhin gültige Filialnetzpflicht ist letztlich nur dort möglich, wo die Post keinen Einzelhändler findet, der in seinem Laden auch einen Postschalter aufstellt. Das dürfte in einigen Dörfern der Fall sein, wo Supermärkte oder Kiosk den Betrieb eingestellt haben.
Kommunalvertreter werden bei der Automatenfrage eingebunden, die Bundesnetzagentur hat hierbei das letzte Wort. Neu ist zudem eine Kennzeichnungspflicht für Pakete ab 10 Kilo, damit sich die Zusteller nicht verheben und Rückenprobleme bekommen.
Das ursprünglich vom Bundesrat geforderte Verbot von Subunternehmern in der Paketbranche ist vom Tisch, für den Einsatz dieser Auftragnehmer sollen aber relativ strenge Kontrollpflichten gelten. Für die Gewerkschaft Verdi und einen Teil der Politiker sind die Subunternehmer ein rotes Tuch, da sie die dortigen Arbeitsbedingungen als schlecht bewerten. Dem Zoll fallen bei Razzien immer mal wieder Fälle von Schwarzarbeit und anderen Rechtsverstößen auf. Das Gesetz wird in seinen wesentlichen Teilen im Januar 2025 in Kraft treten.
Quelle: ntv.de, chr/dpa/rts