Kein "Elternteil zweiter Klasse" Buschmann macht Weg für Co-Mutterschaft frei
16.07.2022, 09:12 Uhr
Möchte noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Co-Mutterschaft auf den Weg bringen: Marco Buschmann.
(Foto: picture alliance / Flashpic)
Bislang gibt es keine gesetzliche Regelung zur Elternschaft eines verheirateten Frauenpaares. Bundesjustizminister Marco Buschmann will das nun ändern und verspricht einen Gesetzentwurf noch in diesem Jahr. Wichtig sei aber auch, die Rechte des biologischen Vaters "nicht aus dem Blick" zu verlieren.
Bundesjustizminister Marco Buschmann will noch in diesem Jahr die sogenannte Co-Mutterschaft für lesbische Paare auf den Weg bringen. "Wir wollen Regeln schaffen, damit Kinder von Geburt an eine rechtssichere Beziehung zu beiden Elternteilen haben - und niemand sich als Elternteil zweiter Klasse fühlen muss", sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Er sei zuversichtlich, dass es noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf geben werde, der zumindest für "die unkompliziert gelagerten Fälle" einen zeitgemäßen Rechtsrahmen schaffe, sagte der FDP-Politiker weiter. Als Beispiel nannte er Geburten nach einer registrierten Samenspende für lesbische Paare. "In diesem Fall ist völlig klar: Der Samenspender möchte nicht an der Erziehung teilhaben". Da sei es "eine gute Sache", wenn beide Elternteile durch das Recht anerkannt würden.
Für andere Situationen, in denen lesbische Paare Kinder bekommen, gebe es allerdings noch Diskussionsbedarf in der Bundesregierung, räumte Buschmann ein. "Nicht alle Fälle lassen sich über einen Kamm scheren."
Co-Mutterschaft müsse "zum Normalfall werden"
Der Justizminister hatte sich bereits im Februar zu dem Thema geäußert. Buschmann hatte damals der "Rheinischen Post" und dem "General-Anzeiger" gesagt: "Wenn ein Kind in eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau geboren wird, ist der Mann - unabhängig von der biologischen Vaterschaft - rechtlich der Vater. Die Frage ist, warum dies in einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein soll."
Entscheidend sei für ihn, "dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit spenden, und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen". Nach seiner Überzeugung müsse es daher zum Normalfall werden, dass in einer Ehe die beiden Mütter "als Eltern im Sinne einer gemeinsamen Mutterschaft anerkannt werden". Buschmann ergänzte: "Die Rechte des biologischen Vaters dürfen wir dabei jedoch nicht aus dem Blick verlieren."
Quelle: ntv.de, cls/AFP