Debatte um VetternwirtschaftAfD-Fraktion schließt Jan Wenzel Schmidt aus

Der Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt steht im Mittelpunkt der Debatte über Vetternwirtschaft in der AfD. Nun zieht die Bundestagsfraktion der Partei Konsequenzen. Auch über die Zukunft eines weiteren AfD-Mitglieds wird abgestimmt - der kann sich aber retten.
Die AfD-Fraktion im Bundestag hat ihren Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft ausgeschlossen. Die Fraktion folgte damit einem entsprechenden Antrag der Fraktionsspitze um die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla, wie ein Sprecher bestätigte. Der betroffene Abgeordnete bezeichnete die Entscheidung in einer ersten Reaktion als falsch.
Schmidt hatte die Debatte über Vetternwirtschaft in der Partei ins Rollen gebracht: Hintergrund sind interne Streitigkeiten bei der AfD in Sachsen-Anhalt. Es wurden Vorwürfe laut, er habe sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um privat Geschäftsbeziehungen - etwa nach China - aufzubauen. Ihm wurde zudem angelastet, Parteimitglieder unter Druck gesetzt zu haben. Er sitzt seit 2021 im Deutschen Bundestag.
Die AfD-Fraktion verliert mit dem Schritt den zweiten Abgeordneten seit der Bundestagswahl im Februar vor einem Jahr und zählt nun noch 150 Abgeordnete. Im vergangenen Mai hatte der Baden-Württemberger Sieghard Knodel seinen Austritt erklärt, nachdem der Bundesverfassungsschutz die Gesamt-AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hatte, was er inzwischen nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung nicht mehr darf.
AfD-Parteispitze sieht Rufschädigung
Schmidt richtete wiederum Vorwürfe der Vetternwirtschaft an Parteikollegen und sprach von einer "Beutegemeinschaft". Er kündigte in einem Interview an, Belege dafür öffentlich zu machen - was der AfD insbesondere kurz vor anstehenden Landtagswahlen massiv schaden könnte. Demnach würden Mandate hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgegriffen.
Die AfD in Sachsen-Anhalt hatte bereits ein Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt auf den Weg gebracht, dem sich die AfD-Bundesspitze anschloss. Solche Verfahren werden vor Parteischiedsgerichten verhandelt. Das Verfahren gegen Schmidt läuft noch. Nun folgt auch der Ausschluss aus der Bundestagsfraktion.
Der Abgeordnete habe der Fraktion mit seinen öffentlichen Äußerungen zutiefst geschadet, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann vor der entscheidenden Fraktionssitzung. "Er wollte maximal schädigen, er wollte sich rächen, weil er unterlegen ist in internen Rivalitäten, die es in allen Fraktionen, in allen Parteien gibt, um Ämter, um Geltung und so weiter."
Schmidt reagierte mit Unverständnis: "Die Entscheidung, mich aus der Bundestagsfraktion auszuschließen, halte ich für falsch. Reformbedarf wird nicht dadurch gelöst, dass man einzelne Personen zum Problem erklärt", teilte er mit. Er habe für strukturelle Verbesserungen und eine ehrliche Aufarbeitung geworben. Diese Debatte sei notwendig und dürfe nicht personalisiert werden. "Unabhängig vom Ausschluss werde ich weiterhin die inhaltlichen Ziele der AfD unterstützen und im Sinne unserer Wähler arbeiten. Der Partei bleibe ich politisch verbunden."
Fraktionsvize darf bleiben
Fraktionsvize Stefan Keuter, der laut T-Online seine Freundin angestellt haben soll und damit ebenfalls in die Kritik geriet, kommt mit einem blauen Auge davon: Auf Druck der Fraktionsspitze hatte er zwar seinen Posten als Personalchef abgegeben - Sein Amt als Fraktionsvize einschließlich der entsprechenden Funktionszulagen kann er aber behalten. Er stellte in der Fraktionssitzung eine Art Vertrauensfrage, die er nach Angaben aus Fraktionskreisen mit deutlicher Mehrheit gewann.
Bundestagsabgeordnete dürfen Familienangehörige, Ehepartner oder Ex-Partner nicht auf Steuerzahlerkosten anstellen. Das gilt nach Erläuterungen der Bundestagsverwaltung auch für sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaften, die vor der Ehe für alle geschlossen wurden. Uneheliche Lebenspartner sind von der Regelung aber nicht betroffen.
Ungeklärt bleibt eine weitere Personalie: Die niedersächsische Landesgruppe der AfD-Bundestagsfraktion hatte die Abgeordnete Martina Uhr wegen angeblicher Beschäftigung ihres Freundes und dessen Tochter aus ihren Reihen ausgeschlossen. Sie wurde zum Mandatsverzicht aufgefordert - andernfalls drohe ihr der Ausschluss aus der Bundestagsfraktion. Ein solcher Antrag lag aber bis zuletzt nicht vor. Sie hatte bestritten, dass ihr Mitarbeiter ihr Lebenspartner sei.
In der AfD-Fraktion gibt es darüber hinaus grundsätzliche Unzufriedenheit über den Umgang mit Vetternwirtschaftsvorwürfen und Forderungen nach besserer Aufklärung und Aufarbeitung. Ein entsprechender Antrag des Thüringer Abgeordneten Torben Braga lag für die Fraktionssitzung ebenfalls vor.