Ein Signal an jugendliche StraftäterDer Warnschussarrest kommt

Der Bundesrat billigt das Gesetz zum Warnschussarrest. Jugendliche Straftäter müssen künftig damit rechnen, nach Delikten mehrere Wochen lang eingesperrt zu werden. Heranwachsenden Mördern drohen zudem 15 statt zehn Jahre Haft.
Jugendliche können neben einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe künftig für mehrere Wochen in einen sogenannten Warnschussarrest genommen werden. Der Arrest muss innerhalb von drei Monaten nach Wirksamwerden des Urteils beginnen. Der Bundesrat gab grünes Licht für das vom Bundestag schon im Juni verabschiedete
Durch den Warnschussarrest sollen dem Jugendlichen seine Verantwortung für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten verdeutlicht werden. Der hessische Bundesratsminister Michael Boddenberg von der CDU sagte, könnten oft die Tragweite ihrer Tat nicht verstehen und empfänden eine Bewährungsstrafe als Freispruch. Während des Warnschussarrests sollten die Jugendlichen nicht nur verwahrt sondern sozialpädagogisch betreut werden.
Fachleute warnen vor der Haft
Bei besonders schweren Mordverbrechen kann künftig zudem auch für Heranwachsende eine Höchststrafe von 15 Jahren verhängt werden. Bislang liegt das Höchstmaß bei zehn Jahren. Dies war jedoch als unzureichend kritisiert worden.
Kritik kam von SPD-regierten Ländern. So hatte Nordrhein-Westfalen die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragt, scheiterte damit aber. Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty monierte, in vier Wochen Warnschussarrest könne eine langjährige negative Persönlichkeitsentwicklung nicht umgekehrt werden. Um Verantwortungsbewusstsein zu fördern, sei ein stimmiges, dauerhaftes Bewährungskonzept erforderlich. Arrest sei dagegen ein Störfaktor.
Auch bei Fachleuten ist der Warnschussarrest umstritten, da in den Gefängnissen wenig erzieherische Angebote existieren und viele Anstalten überfüllt sind.