Fünf Länder betroffen Deutschland stoppt Einreisen aus Mutationsgebieten
29.01.2021, 17:15 UhrUm die Verbreitung von Mutanten des Coronavirus in Deutschland zu bremsen, verbietet die Bundesregierung Einreisen aus fünf Ländern, darunter zwei EU-Staaten. Es gibt Ausnahmen, das Verbot gilt vorerst bis zum 17. Februar.
Für Länder, in denen sich besonders ansteckende Varianten des Coronavirus stark ausgebreitet haben, gilt in Deutschland ab Samstag eine weitreichende Einreisesperre. Das Kabinett beschloss ein Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen bis zum 17. Februar, das aber zahlreiche Ausnahmen unter anderem für alle Deutschen und in Deutschland lebenden Ausländer sowie für Transitpassagiere und den Warenverkehr vorsieht, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Bei den Ländern handelt es sich um Großbritannien, Portugal, Irland, Brasilien und Südafrika. Ab Sonntag kommen die kleinen afrikanischen Staaten Lesotho und Eswatini hinzu.
Ausnahmen gibt es für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland, die aus diesen Ländern zurückkehren, für Transitpassagiere sowie für einige andere Fälle wie reinen Frachtverkehr oder medizinisch notwendige Flüge. Solche Fälle müssten der Bundespolizei mindestens drei Tage vorher angezeigt werden.
Die Maßnahmen sollen die schnelle Ausbreitung der in diesen Ländern verbreiteten Coronavirus-Mutationen verhindern helfen. "Die Dynamik der Verbreitung der Varianten ist insbesondere in diesen Staaten besorgniserregend", heißt es zur Begründung in der Verordnung. "Bei einem vermehrten Eintrag der oben erwähnten Virusvarianten-Stämme in die Bundesrepublik Deutschland könnte es zu einem rasanten Fallzahlanstieg kommen. Die damit einhergehende, möglicherweise bedenkliche Belastung der medizinischen Einrichtungen zum Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden."
Portugal schließt Grenzen ebenfalls
In der Verordnung wird darauf verwiesen, dass auch andere Staaten bereits solch drastische Maßnahmen angeordnet hätten. Das Beförderungsverbot könne auch schon vor dem 17. Februar aufgehoben werden, wenn der Bundestag feststelle, dass keine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" mehr gegeben sei.
Die Bundesregierung hatte die Einreise nach Deutschland bereits in den letzten Wochen und Monaten Schritt für Schritt erschwert. Rund 160 der knapp 200 Länder weltweit sind inzwischen in eine von drei Corona-Risikokategorien eingestuft. Für die niedrigste gilt eine Testpflicht spätestens 48 Stunden nach Einreise und eine zehntägige Quarantänepflicht, von der man sich nach fünf Tagen durch einen zweiten negativen Test befreien kann.
Für inzwischen rund 40 Länder in den beiden höheren Kategorien - darunter die Mutationsgebiete - wurden die Regeln bereits in der vergangenen Woche verschärft. Bei der Einreise aus diesen Ländern muss man nun schon bei Einreise einen negativen Test vorlegen, was an der deutsch-tschechischen Grenze zu Schlangen und Staus geführt hat.
Die Bundesregierung verfügte die Einreisesperre im Alleingang unabhängig von den EU-Partnern. Hintergrund ist, dass man sich unter den 27 EU-Staaten nicht auf ein einheitliches Vorgehen bei den Mutationsgebieten verständigen konnte. Vor der Kabinettsentscheidung verständigten sich die EU-Botschafter lediglich auf Empfehlungen für verschärfte Regeln beim Reisen innerhalb der Europäischen Union - hinter den deutschen Vorstellungen blieben sie damit zurück.
Die Grünen kritisierten den deutschen Alleingang scharf. Die Europapolitikerin Franziska Brantner nannte ihn einen "Affront" gegenüber den Partnerländern in der EU. Seehofer hätte bei der Innenministerkonferenz stärker auf eine gemeinsame Lösung dringen müssen, sagte sie.
Tschechien schließt Grenzen für Ausländer
Tschechien ermöglicht derweil ab Samstag Ausländern die Einreise nur noch in notwendigen Fällen. Darauf wies das Außenministerium in Prag hin. Ausnahmen gelten unter anderem für Dienstreisen, unerlässliche Familienbesuche, die Teilnahme an Beerdigungen sowie unaufschiebbare Behördenbesuche, wie aus einem Regierungsbeschluss hervorgeht. Wer in Tschechien ein Ferienhaus besitzt, kann dieses vorerst nicht mehr zur Erholung nutzen. Die Ausreise bleibt möglich.
Für Deutsche ändert sich damit aber praktisch nicht viel: Bereits seit dem 18. Dezember gilt infolge der Ausgangsbeschränkungen, dass Aufenthalte in Tschechien nur noch mit einem triftigen Reisegrund möglich sind. Weil die Bundesrepublik als Corona-Risikogebiet eingestuft wird, muss zudem ein Einreiseformular ausgefüllt und dem zuständigen Gesundheitsamt ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.
Frankreich schließt unterdessen seine Grenzen für Länder außerhalb der EU. Die Einreise aus und Ausreise in Länder außerhalb der Staatengemeinschaft sei ab Sonntag verboten, sagte Premierminister Jean Castex nach der Sitzung eines sanitären Verteidigungsrats in Paris. Ausnahmen solle es nur bei triftigem Grund geben.
Quelle: ntv.de, hvo/rts/dpa