Ziehen nicht in Bundestag ein Diese Wahlkreisgewinner sind trotzdem Verlierer
24.02.2025, 07:49 Uhr Artikel anhören
Max macht's doch nicht: Obwohl Maximilian Mörseburg in seinem Wahlkreis Stuttgart II die meisten Stimmen, darf er nicht in den Bundestag einziehen.
(Foto: picture alliance / CHROMORANGE)
Der neue Bundestag wird deutlich kleiner. Grund ist das neue Wahlrecht. Das sorgt aber auch dafür, dass einige Sieger in Wahlkreisen am Ende nicht nach Berlin ziehen. Betroffen sind vor allem Direktkandidaten einer Partei.
Wegen des neuen Wahlrechts werden 23 Gewinner ihres jeweiligen Wahlkreises dennoch nicht in den Deutschen Bundestag einziehen. Wie aus dem vorläufigen amtlichen Endergebnis der Bundeswahlleitung hervorgeht, betrifft dies vor allem Politiker der CDU, aber auch einzelne von CSU, AfD und SPD.
So ziehen bei der Union insgesamt 18 Wahlkreisgewinner nicht ins Parlament ein - davon 15 von der CDU und drei von der CSU. Zudem bekommen vier AfD- und ein SPD-Sieger keinen Sitz im Bundestag. Ihre Wahlkreise liegen mehrheitlich in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern, einzelne im Osten und einer auch ganz im Norden.
Diese Wahlkreise und Kandidaten sind betroffen:
- Wahlkreis 1 Flensburg - Schleswig - Petra Nicolaisen (CDU)
- Wahlkreis 14 Rostock - Landkreis Rostock II - Steffi Burmeister (AfD)
- Wahlkreis 54 Bremen I - Ulrike Hiller (SPD)
- Wahlkreis 58 Oberhavel - Havelland II - Andreas Galau (AfD)
- Wahlkreis 71 Halle - Alexander Raue (AfD)
- Wahlkreis 151 Leipzig I - Christian Kriegel (AfD)
- Wahlkreis 169 Schwalm-Eder - Anna-Maria Bischof (CDU)
- Wahlkreis 181 Frankfurt am Main I - Yannick Schwander (CDU)
- Wahlkreis 182 Frankfurt am Main II - Leopold Born (CDU)
- Wahlkreis 183 Groß-Gerau - Marcus Kretschmann (CDU)
- Wahlkreis 185 Darmstadt - Astrid Mannes (CDU)
- Wahlkreis 202 Trier - Dominik Sienkiewicz (CDU)
- Wahlkreis 204 Mainz - Ursula Groden-Kranich (CDU)
- Wahlkreis 206 Ludwigshafen/Frankenthal - Sertac Bilgin (CDU)
- Wahlkreis 218 München-Süd - Claudia Küng (CSU)
- Wahlkreis 243 Nürnberg-Nord - Sebastian Brehm (CSU)
- Wahlkreis 251 Augsburg-Stadt - Volker Ullrich (CSU)
- Wahlkreis 259 Stuttgart II - Maximilian Mörseburg (CDU)
- Wahlkreis 274 Heidelberg - Alexander Föhr (CDU)
- Wahlkreis 275 Mannheim - Melis Sekmen (CDU)
- Wahlkreis 277 Rhein-Neckar - Moritz Oppelt (CDU)
- Wahlkreis 282 Lörrach - Müllheim - Stefan Glaser (CDU)
- Wahlkreis 290 Tübingen - Christoph Naser (CDU)
Dass in diesen Wahlkreisen nun kein Direktmandat vergeben wird, liegt an der Wahlrechtsreform, die zum ersten Mal greift. Demnach ziehen nicht mehr alle siegreichen Wahlkreis-Kandidaten automatisch in den Bundestag ein: Sie bekommen nur noch dann ein Mandat, wenn ihre Partei auf genügend Zweitstimmen kommt, anderenfalls geht der Wahlkreis leer aus. Dafür entfallen die früher üblichen Überhang- und Ausgleichsmandate. Künftig hat der Bundestag damit nur noch 630 Abgeordnete statt aktuell 733.
Nur vier Wahlkreise komplett verwaist
In 19 der 23 Wahlkreise, deren Erstplatzierte nicht in den Bundestag einziehen, waren auch Kandidaten angetreten, die nun über die Landesliste einziehen. Gänzlich ohne Vertretung von vor Ort stehen damit nur vier Wahlkreise da, drei davon in Baden-Württemberg:
- Wahlkreis 185 Darmstadt (Hessen)
- Wahlkreis 259 Stuttgart II (Baden-Württemberg)
- Wahlkreis 282 Lörrach - Müllheim (Baden-Württemberg)
- Wahlkreis 290 Tübingen (Baden-Württemberg)
Wahlsieger Friedrich Merz hatte bereits vergangenes Jahr angekündigt, viele Gesetze der Ampel rückabwickeln zu wollen - darunter auch die Wahlrechtsreform. "Wir stehen zur Verkleinerung des Bundestages, nicht aber zur Schwächung des Direktmandats." Direkt gewählte Abgeordnete seien Garanten für Bürgernähe und Unabhängigkeit. Die Forderung der Union scheint kompromisslos. "Wir werden keinen Koalitionsvertrag unterschreiben, in dem nicht steht, dass die Wahlrechtsreform wieder abgeschafft wird", sagte Fraktionsvize Johann Wadephul im Dezember der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Quelle: ntv.de, hny/dpa