Politik

Ab 70 für immer gültigDigital und Altersgrenze: Kabinett ändert Regeln für Personalausweis

20.05.2026, 14:04 Uhr
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Der Personalausweis soll absehbar auch im Handy verfügbar sein. (Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto)

Deutschland soll digitaler und die Verwaltung moderner werden: Ein Baustein sind die Ausweisdokumente. Künftig soll der Perso deswegen auch aufs Handy wandern können. Und für Senioren soll es ab einem bestimmten Alter einen letzten Pass geben.

Ältere Menschen sollen künftig keinen neuen Personalausweis mehr beantragen müssen. Wer bei der Beantragung seines letzten Personalausweises 70 Jahre oder älter war, soll diesen unbegrenzt weiterverwenden dürfen. Die übliche Pflicht zur Neubeantragung nach Ablauf der Gültigkeit nach zehn Jahren fällt weg. Das sieht eine Änderung des Personalausweisgesetzes vor, die vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

Der Schritt ist Teil einer im Dezember von Bund und Ländern vereinbarten sogenannten föderalen Modernisierungsagenda mit mehr als 200 Punkten zum Abbau von Bürokratie in der Bundesrepublik. Dazu zählt auch, dass bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Dorf künftig im Reisepass der Wohnort nicht mehr geändert werden muss. Auch diese entsprechende Änderung des Passgesetzes hat das Bundeskabinett auf den Weg gebracht.

Wann die neuen Personalausweis- und Pass-Regelungen konkret in Kraft treten, ist noch offen. Das Gesetz muss erst durch Bundestag und Bundesrat und soll nach anschließender Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das dürfte realistischerweise erst in der zweiten Jahreshälfte der Fall sein.

Die Regelungen finden sich etwas versteckt im ebenfalls beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung der digitalen Brieftasche auf dem Handy, der sogenannten EUDI-Wallet, die zum Januar starten soll. Per EU-Verordnung ist bereits geregelt, dass jedes Mitgliedsland eine Anwendung für digitale Ausweise auf dem Smartphone bereitstellen muss. Der Gesetzentwurf soll die rechtliche Basis für die Einführung in Deutschland schaffen, die zum 2. Januar 2027 geplant ist.

Vereinfacht gesagt sollen Bürger sich damit einen Personalausweis-Zwilling auf das Handy laden können und Schritt für Schritt auch andere Identitätsnachweise wie den Führerschein. Um sich gegenüber Behörden vor Ort oder im Netz auszuweisen, soll perspektivisch das Smartphone ausreichen. Die Wallet ist freiwillig.

Der digitale Ausweis soll es etwa schnell und einfach möglich machen, online ein neues Bankkonto zu eröffnen, einen Handyvertrag zu abzuschließen oder ein Auto anzumieten. Bei der Verifizierung über die App sollen nur die Daten übertragen werden, die für die jeweilige Aktion nötig sind, also beispielsweise beim Kauf von Alkohol im Internet nur die Information, ob der Käufer schon alt genug ist. Hunderte Unternehmen bauen nach Angaben des Bundesdigitalministeriums bereits Anwendungen auf Basis der Wallet für das tägliche Leben. Sie werde höchste technische Sicherheitsstandards erfüllen, heißt es.

Die Beantragung und Ausstellung eines Personalausweises kostet derzeit für Menschen unter 24 Jahren 27,60 Euro. Das Dokument ist sechs Jahre gültig. Antragssteller über 24 Jahre müssen 46 Euro aufbringen. Deren Ausweis ist dann zehn Jahre gültig. Bei Bedürftigkeit sind abweichende Preise bis hin zur Gebührenbefreiung möglich. Ein vorläufiger Perso kostet zehn Euro, verliert aber auch bereits nach drei Jahren seine Gültigkeit.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

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