Politik

Bulgare hatte Geste bestritten EU-Abgeordneter muss für Hitlergruß zahlen

Angel Dzhambazki bei einer Geste, die kein Hitlergruß sein soll.

Angel Dzhambazki bei einer Geste, die kein Hitlergruß sein soll.

(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)

Der EU-Parlamentarier Angel Dzhambazki soll bei seinem Abschied vom Plenum den Hitlergruß gezeigt haben, davon ist EU-Parlamentspräsidentin Metsola überzeugt. Dafür wird der Bulgare nun bestraft. Dzhambazki bestreitet den Vorwurf.

Nach dem Zeigen des Hitlergrußes muss ein bulgarischer EU-Parlamentarier auf seine Spesen verzichten. Für die "als Nazigruß verstandene" Geste müsse der Abgeordnete Angel Dzhambazki auf sechs Tagegelder verzichten, sagte die EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola in Straßburg. Das entspricht laut den Vergütungsregelungen des Parlaments rund 2000 Euro. Der Abgeordnete hatte im Plenarsaal den rechten Arm gereckt und später bestritten, dass es sich um einen Hitlergruß gehandelt habe.

Auf Videoaufnahmen des EU-Parlaments war zu sehen, wie Dzhambazki von der nationalistischen Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) im Februar nach seiner Rede in einer Debatte über die Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn die Stufen zum Ausgang des Plenarsaals hinaufging, sich umdrehte und seinen rechten Arm in die Höhe streckte. "Ein faschistischer Gruß im EU-Parlament ist völlig inakzeptabel", erklärte Metsola nach dem Vorfall.

Dzhambazki hatte nach seiner Rede auf den Treppen des Plenarsaals den rechten Arm gereckt. In seiner Rede in einer Debatte über die Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn hatte der Abgeordnete der nationalistischen bulgarischen Partei VMRO zuvor erklärt: "Wir werden euch niemals erlauben, uns zu sagen, was wir sagen und was wir tun sollen. Es lebe Bulgarien, Ungarn, Orban, Fidesz und das Europa der Nationalstaaten."

In einer E-Mail an die anderen EU-Parlamentarier schrieb Dzhambazki später, er habe sich beim Verlassen des Plenarsaals für das Gesagte "entschuldigen" wollen, "indem ich demütig der Vorsitzenden zuwinkte". Seine Fraktion EKR hatte angekündigt, zu dem Vorfall ermitteln zu wollen.

Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments besagt, dass sich die Abgeordneten "jeglichen unangemessenen Verhaltens" und "jeglicher beleidigender Äußerungen" enthalten müssen. Bei Verstößen gegen diese Regeln können unter anderem die Teilnahme an parlamentarischen Aktivitäten untersagt oder Zulagen gestrichen werden.

Quelle: ntv.de, ter/AFP

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