Politik

Rechtsstaatlichkeit in Rumänien EU droht mit Suspendierung

Laut Artikel 7 des EU-Vertrags ist es möglich, einem Mitgliedsstaat seine Mitgliedsrechte zu entziehen. Voraussetzung dafür ist, dass er die Grundwerte der Gemeinschaft schwerwiegend verletzt. In Rumänien könnte das bald der Fall sein. Davon sind zumindest EU-Diplomaten überzeugt.

Ponta versprach schon, eine Reihe seiner umstrittenen Reformen rückgängig zu machen.

Ponta versprach schon, eine Reihe seiner umstrittenen Reformen rückgängig zu machen.

(Foto: dpa)

Manchmal reicht es, wenn Folterwerkzeuge nur vorgezeigt werden: Die EU signalisiert Rumäniens Regierung, dass sie zu allem entschlossen ist, um die Rechtsstaatlichkeit im Lande wieder herzustellen. Nicht einmal eine Suspendierung der Mitgliedschaft sei undenkbar. Das sagten zumindest EU-Diplomaten.

Falls der sozialistische Regierungschef Victor Ponta nicht unverzüglich alles tue, um die Rechtsstaatlichkeit in Rumänien gemäß den EU-Standards wiederherzustellen, so werde die EU-Kommission nicht zögern, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, sagte ein Diplomat. Dazu gehöre auch der bisher noch nie angewendete Artikel 7 des EU-Vertrags. Dieser sieht bei einer "schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung" der Grundwerte der EU die Aussetzung der Mitgliedsrechte eines Staates vor. Dies müsste von den anderen EU-Staaten einstimmig beschlossen werden.

Ponta, der in der vergangenen Woche mit Hilfe des Parlaments ein Amtsenthebungsverfahren gegen Rumäniens konservativen Staatspräsidenten Traian Basescu in Gang gesetzt hatte, hat am Vortag allerdings schon und versprochen, eine Reihe von umstrittenen Maßnahmen im Kampf gegen Basescu und um die Kontrolle der unabhängigen Justiz des Landes wieder rückgängig zu machen.

Fragwürdige Volksabstimmung, Manipulationen im Amtsblatt

Kommissionspräsident José Manuel Barroso kündigte er an, alle Maßnahmen zu korrigieren, die nach Ansicht der Kommission nicht mit den Grundwerten der EU in Einklang stünden. Den Angaben von EU-Diplomaten zufolge geht es dabei unter anderem um zwei Notverordnungen, mit denen dem Verfassungsgericht untersagt wurde, Entscheidungen des Parlaments zu überprüfen.

Inakzeptabel seien auch Änderungen des Verfahrens bei Volksabstimmungen: Die Rumänen sollen am 29. Juli endgültig über die Amtsenthebung Basescus abstimmen. Die EU erwarte, dass dabei die vom Verfassungsgericht verlangte Mindestbeteiligung von 50 Prozent der Wahlberechtigten gelte. Zudem müssten Manipulationen im Amtsblatt aufhören und eine ständige öffentliche Kritik am Verfassungsgericht nicht länger gefördert werden.

Ponta müsse dafür sorgen, dass ein neuer Ombudsmann mit unverändert großen Kompetenzen für den Kampf gegen die Korruption eingesetzt und dass der Posten eines Generalstaatsanwalts transparent besetzt werde. "Wir erwarten, dass sehr bald schriftliche Mitteilungen über die Umsetzung dieser Dinge eintreffen", sagte ein Diplomat.

Die EU-Kommission wird am Mittwoch einen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in Rumänien und Bulgarien vorlegen. Beide Staaten sind seit ihrem Beitritt im Januar 2007 einem besonderen Kontrollmechanismus unterworfen, weil Korruption und organisiertes Verbrechen besonders grassieren. Diese Kontrollmechanismus werde angesichts der Lage in Rumänien voraussichtlich weiter aufrechterhalten. Entscheidungen über Sanktionen gegen Rumänien am Mittwoch sind nach Angaben aus Brüssel noch nicht zu erwarten.

Quelle: ntv.de, dpa

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