Politik

Brüssel stellt Erneuerbare-Energien-Gesetz in Frage EU will Verfahren gegen Deutschland einleiten

(Foto: REUTERS)

Deutschland gewährt energieintensiven Unternehmen kräftige Rabatte bei der Ökostrom-Umlage. Und verzerrt damit den Wettbewerb. Davon ist zumindest die EU-Kommission überzeugt. Sie setzt jetzt auf ein Verfahren gegen die Bundesrepublik. Der Industrie drohen Nachzahlungen in Millionenhöhe.

Verkehrsbetriebe, Golfplätze, ja selbst die Betreiber von Braunkohletagebauen – immer mehr Unternehmen versuchen, sich um die Finanzierung der Energiewende zu drücken. Indem sie Ausnahmeregeln im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nutzen und Rabatte einfordern. Doch jetzt könnte diese Praxis, die die Bundesregierung bisher nicht einzudämmen wusste, an ihre Grenzen stoßen. Die EU-Kommission will sie verbieten.

Wie der "Spiegel" berichtet, ist EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia zu dem Schluss gekommen, dass die Rabatte für energieintensive Betriebe gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Am Mittwoch will die EU-Kommission laut dem Magazin darum ein Verfahren gegen Deutschland eröffnen. Damit könnten Betriebe nicht nur ihren Anspruch auf künftige Ermäßigungen verlieren. Sollten sie schon von den Ausnahmeregeln profitiert haben, drohen ihnen Nachzahlungen in Millionenhöhe.

Unternehmen sparen bis zu 99 Prozent der Umlage

Ein Paradox: Auch Unternehmen, die Energie aus dem Klimakiller Braunkohle gewinnen, dürfen sich um die EEG-Umlage drücken.

Ein Paradox: Auch Unternehmen, die Energie aus dem Klimakiller Braunkohle gewinnen, dürfen sich um die EEG-Umlage drücken.

(Foto: picture alliance / dpa)

Im Mittelpunkt der Kritik steht die sogenannte EEG-Umlage. Die Politik führte die Abgabe, die grundsätzlich alle Stromverbraucher in Deutschland zahlen müssen, ein, um Anbietern von Ökostrom lukrative Abnahmepreise zu garantieren und so den Ausbau grüner Technologien voranzutreiben.

Damit aber energieintensive Betriebe durch die Zusatzkosten keine Wettbewerbsnachteile erfahren, räumt das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien eine Ausnahmeregel ein. Unternehmen, die in internationaler Konkurrenz stehen, können sich von der Abgabe befreien lassen. Sie müssen teils nur 1 Prozent der Umlage zahlen.

Industrie spart auf Kosten privater Stromverbraucher

Doch diese Regelung sorgt in vielerlei Hinsicht für Probleme: Zunächst einmal verteuern Nachlässe für Unternehmen die Strompreise für alle anderen Stromkunden. Sie müssen die Zahlungsausfälle ausgleichen.

Außerdem sind die Regeln, die festlegen, wer von den Rabatten profitieren darf, derart vage, dass fragwürdige Phänomene auftreten. Dass zum Beispiel im vergangenen Jahr etliche Verkehrsbetriebe keine EEG-Umlage zahlen mussten, lässt sich kaum erklären. Der Betrieb dieser Anlagen mag zwar energieintensiv sein. Im internationalen Wettbewerb stehen Unternehmen wie die Münchener Verkehrsgesellschaft oder die Berliner Verkehrsbetriebe aber sicher nicht.

Weil auch Unternehmen wie Vattenfall Mining, die mehrere Tagebaue mit dem Klimakiller Braunkohle betreiben, von der Ermäßigung profitieren, stellt sich zudem die Frage, ob die Rabattregeln den eigentlich erhofften grünen Wandel in Deutschland teilweise konterkarieren.

Deutsche Unternehmen profitieren doppelt

Die EU-Kommission dürfte allerdings vorrangig an den wirtschaftlichen Wirkungen der Nachlässe Anstoß nehmen. Die energieintensiven Unternehmen in Deutschland profitieren neben den Rabatten bei der EEG-Umlage derzeit auch noch von sinkenden Strompreisen auf den weltweiten Energiemärkten. Auch Dank der Förderung durch private Verbraucher und mittelständische Unternehmen, die keine Rabatte bekommen, entstehen immer mehr Solar- und Windkraftanlagen. Sie sorgen für ein zusätzliches Angebot an Strom. Das drückt letztlich wiederum den Marktpreis.

Spätestens dadurch stellt sich die Frage, ob die Begünstigungen deutsche Unternehmen nicht nur vor Wettbewerbsnachteilen schützen, sondern, ob sie ihnen womöglich gar Vorteil vor ihrer Konkurrenz aus anderen Mitgliedsstaaten der EU verschaffen.

Eines lässt sich auf jeden Fall feststellen: Die Rabatte lohnen sich offensichtlich für die Industrie. Bis zum Stichtag 1. Juli haben in diesem Jahr 2367 Unternehmen Anträge auf Nachlass bei der EEG-Umlage gestellt. Mehr denn je. 2012 waren es 2055 Betriebe, 2011 nur 813.

Quelle: ntv.de, mit dpa

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