Politik

Ermittlungen wegen Geldwäsche Bystron soll Immunität als EU-Parlamentarier verlieren

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Im Mai hatte der Bundestag Bystrons (l.) Immunität aufgehoben. Sein Einzug ins EU-Parlament gewährte ihm neue.

Im Mai hatte der Bundestag Bystrons (l.) Immunität aufgehoben. Sein Einzug ins EU-Parlament gewährte ihm neue.

(Foto: picture alliance/dpa)

Ein prorussisches Portal soll den bayrischen AfD-Politiker Bystron bestochen haben, damit er russlandfreundliche Politik im Bundestag betreibt. Die Ermittlungen müssen jedoch eingestellt werden, weil Bystron ins EU-Parlament wechselt. Dieses muss über seine Immunität entscheiden.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat im Zuge von Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen gegen den bayrischen AfD-Politiker Petr Bystron, die Aufhebung seiner Immunität im Europäischen Parlament beantragt. Bereits vor einigen Wochen wurde die Aufhebung beantragt, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft bekannt gab.

Der Parlamentarier steht im Verdacht, vom prorussischen Portal "Voice of Europe" Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Der Bundestag hatte Bystrons Immunität im Mai aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Nach Bystrons Wechsel ins Europäische Parlament musste die Polizei ihre Ermittlungen allerdings vorübergehend einstellen. Mit dem neuen Mandat genießt der AfD-Abgeordnete wieder Immunität. Weiter ermittelt werden darf erst, wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament aufgehoben werden sollte. Wann das Parlament über den Antrag entscheidet, ist unklar.

Quelle: ntv.de, gri/dpa/AFP

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