Polnische Justizreform scheitert EuGH urteilt gegen Zwangspensionierung
24.06.2019, 16:49 Uhr
Über dem Haupteingang des Obersten Gerichts in Warschau hängt ein Banner mit der Aufschrift "Konstytucja" (Verfassung).
(Foto: picture alliance/dpa)
Die EU-Kommission geht seit drei Jahren gegen mehrere Justizreformen in Polen vor - darunter auch die zum Renteneintrittsalter von obersten Richtern. Nun fällt dazu ein erstes Urteil in Brüssel.
Die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern in Polen verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Sie sei durch kein legitimes Ziel gerechtfertigt und beeinträchtige den Grundsatz der richterlichen Unabsetzbarkeit, urteilten die Luxemburger Richter. Diese Unabsetzbarkeit sei jedoch untrennbar mit der Unabhängigkeit von Richtern verknüpft.
Polens Regierung hatte die Regel bereits im November 2018 nach einer Eilentscheidung des EuGH aufgehoben. Konkret geht es um jenes Gesetz, mit dem Polens nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS das Renteneintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre gesenkt hatte. Zusätzlich gab die Reform dem Präsidenten Polens das Recht, die Amtszeit nach eigenem Ermessen zu verlängern.
Kritiker werfen der Regierung vor, sie wolle mit der Reform missliebige Richter loswerden. Mehr als 20 Juristen waren dadurch zunächst in den Ruhestand geschickt worden. Die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständige EU-Kommission sah die Unabhängigkeit der Justiz bedroht und klagte gegen das Gesetz beim EuGH.
Es ist das erste von insgesamt zwölf Verfahren, in denen sich der EU-Gerichtshof mit der bedrohten Unabhängigkeit der Justiz in Polen beschäftigt. Die EU-Kommission geht seit Anfang 2016 wegen mehrerer Justizreformen gegen Polen vor.
Quelle: ntv.de, agr/dpa/AFP