"Eilantrag hatte keinen Erfolg" FDP scheitert in NRW mit Verfassungsklage zu Schuldenpaket
20.03.2025, 17:32 Uhr Artikel anhören
Sah die Rechte des Landtags in NRW verletzt: Liberalen-Landeschef Höne.
(Foto: picture alliance/dpa)
Auf den letzten Metern versucht die FDP noch die Verabschiedung des Finanzpakets für Infrastruktur und Verteidigung zu verhindern. Doch auch vor dem Verfassungsgerichtshof in NRW haben die Liberalen keinen Erfolg - ein Eilantrag wird abgewiesen.
Das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht hat einen Antrag der FDP-Landtagsfraktion gegen das milliardenschwere Finanzpaket des Bundes abgeschmettert. Damit ist der Weg für eine Zustimmung der schwarz-grünen NRW-Landesregierung zu dem historischen Finanzpaket und den neuen Schuldenregeln am Freitag im Bundesrat frei. "Der Eilantrag hatte keinen Erfolg", teilte das Verfassungsgericht in Münster mit.
Die FDP sei der Auffassung, die geplante und vom Bundestag bereits kürzlich beschlossene Änderung der Regelung zur Schuldenbremse im Grundgesetz komme einer Änderung der NRW-Landesverfassung gleich, ohne dass das Landesparlament daran beteiligt werde, schilderte das Gericht.
Die drohende Zustimmung der Düsseldorfer Landesregierung zur geplanten Grundgesetzänderung im Bundesrat verletzt aus Sicht der FDP das Mitwirkungsrecht des NRW-Landtags. Das Gericht entschied aber anders: Die antragstellende Fraktion habe nicht hinreichend aufgezeigt, dass die Rechte des Landtags verletzt sein könnten.
"Union und SPD wollen den Wählerwillen umgehen und unsere Landesverfassungen über den Bundesrat im Eilverfahren aushebeln", hatte FDP-Landeschef Henning Höne bei der Einreichung der Klage argumentiert. Die geplante Grundgesetzänderung sei ein beispielloser Eingriff in die Rechte der Länder. Damit werde auch "bewusst die Gewaltenteilung unterlaufen".
Mehrere FDP-Fraktionen haben geklagt
In Bremen scheiterte die FDP ebenfalls mit ihrem Ansinnen vor dem dortigen Staatsgerichtshof. Neben diesen beiden Fraktionen waren auch die Liberalen in Baden-Württemberg und Hessen vor die jeweiligen Landesverfassungsgerichtshöfe gezogen. Mit Anträgen wollten sie im letzten Moment die Zustimmung ihrer Landesregierungen im Bundesrat zum Finanzpaket und zur Aufweichung der Schuldenbremse verhindern. Die NRW-FDP hatte argumentiert, dass Landesverfassungen mit der Möglichkeit der Aufweichung der Schuldenbremse konkret geändert würden, wofür der Bund aber keine Gesetzgebungskompetenz habe.
Das Gericht in Münster wies darauf hin, dass die NRW-Landesverfassung keine Vorschriften zur Schuldenbremse enthalte, die durch die angestrebte Neufassung im Grundgesetz unmittelbar geändert werden können. Die FDP habe nicht nachvollziehbar dargelegt, warum sie annimmt, dass eine Vorschrift in der Landesverfassung für Kreditaufnahmen vollständig oder teilweise außer Kraft gesetzt würde.
Der scheidende Bundestag hatte am Dienstag mit Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz geändert und damit das Milliarden-Finanzpaket für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz beschlossen. Am Freitag muss der Bundesrat zustimmen. Auch hier braucht es eine Zweidrittelmehrheit.
Die Länder profitieren von dem Paket deutlich: Nicht nur bekommen sie 100 der 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz. Sie dürfen künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen - bisher gilt für die Länder eine Schuldengrenze von null. Die Grünen, die für das Zustandekommen der Zweidrittelmehrheit nötig waren, hatten das Paket mit CDU, CSU und SPD ausgehandelt.
Quelle: ntv.de, lme/dpa