Politik

Prozess wegen Landfriedensbruch Fünf G20-Gegnern drohen lange Haftstrafen

Ausgebrannte Autos und Scherben - der Morgen nach dem G20-Gipel in Hamburg.

Ausgebrannte Autos und Scherben - der Morgen nach dem G20-Gipel in Hamburg.

(Foto: picture alliance/dpa)

Erstmals beginnt in Hamburg der Prozess rund um die Randalen des G20-Gipfels. Konkret geht es um die Ausschreitungen an der Elbchaussee. Fünf junge Männer stehen vor Gericht - und die Anklageschrift ist lang.

Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel im vergangenen Jahr in Hamburg geht es erstmals um die Ereignisse an der Elbchaussee. Rund 220 schwarz gekleidete und vermummte Personen waren am 7. Juli 2017 über die abseits von den Konferenzorten gelegene Straße gezogen. Sie zündeten Autos an und richteten Zerstörungen an, sodass ein Sachschaden von rund einer Million Euro entstand.

Acht Menschen erlitten einen Schock oder wurden verletzt. Die Polizei schritt nicht ein, sie war mit der Sicherung des G20-Gipfels beschäftigt. Videoaufnahmen von dem Aufmarsch hatten Entsetzen bei vielen Hamburgern ausgelöst. SPD-Innensenator Andy Grote beschrieb die Taten als "Kommandoaktion in fast paramilitärischer Vorgehensweise". Nun müssen sich fünf junge Männer vor einer Strafkammer am Landgericht Hamburg verantworten. Im Fall einer Verurteilung drohen ihnen lange Haftstrafen.

Unter den Angeklagten sind zwei 18-Jährige, ein 22- und ein 24-Jähriger aus Hessen sowie ein 23 Jahre alter Franzose. Ihnen wird Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Weitere Anklagepunkte sind Mittäterschaft bei Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Weil die beiden 18-Jährigen zur Tatzeit minderjährig waren, findet der Prozess vor einer Jugendkammer statt.

Fronten gelten als verhärtet

Die beiden 18-Jährigen wurden zudem kurz nach ihrer Verhaftung im Juni wieder freigelassen. Die beiden anderen Deutschen sollten ebenfalls Haftverschonung bekommen. Doch das Oberlandesgericht lehnte das nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Beide Gerichte gingen bei dem Streit um den Haftbefehl davon aus, dass den Angeklagten nicht nachgewiesen werden könne, dass sie selbst randaliert hätten.

Die Fronten gelten schon jetzt als verhärtet. Die Vorsitzende Richterin der Landgerichtskammer, die über die Vorwürfe verhandelt, hatte im Vorfeld die besagte Haftverschonung angeordnet. Die Staatsanwaltschaft stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, der aber abgelehnt wurde. Der angeklagte 23-jährige Franzose wurde im Oktober von den französischen Behörden überstellt und sitzt nun ebenfalls in Untersuchungshaft.

In Hamburg hatten am Montagabend laut Angaben des NDR rund 350 Menschen demonstriert. Mit ihrem Zug, der am linksalternativen Zentrum Roten Flora im Schanzenviertel startete und Richtung Innenstadt zog, wollten die Protestierenden ihre Solidarität mit den Angeklagten ausdrücken.

Quelle: ntv.de, nen/dpa

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