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Verliert Trump seinen Golfplatz? Generalstaatsanwaltschaft treibt Immobilien-Einziehung voran

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Trump muss aufgrund eines Gerichtsurteils im US-Bundesstaat New York fast eine halbe Milliarde US-Dollar aufbringen. Doch der Ex-Präsident kann das Geld bisher nicht beschaffen. Daher droht die Beschlagnahmung seiner Immobilien.

Die Generalstaatsanwaltschaft im Bundesstaat New York treibt die mögliche Einziehung von Immobilien von Ex-Präsident Donald Trump weiter voran. In Westchester County, nördlich von New York, reichte sie ein Gerichtsurteil gegen Trump ein, berichtet der US-Nachrichtensender CNN.

Das Trump-Anwesen Seven Springs.

Das Trump-Anwesen Seven Springs.

(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)

In Westchester County gibt es sowohl einen Golfplatz als auch ein Anwesen, welche Trump gehören. Das Einreichen des Urteils ist laut dem Bericht ein erster Schritt, den ein Gläubiger unternimmt, um zu versuchen, Eigentum des Beklagten zu erlangen. Weitere Schritte, wie die Bestellung von Pfandrechten an Vermögenswerten, die Zwangsvollstreckung von Immobilien oder andere gerichtliche Schritte würden folgen, wenn der Vermögenswert beschlagnahmt werden soll.

In New York selbst, wo Trump weitere Immobilien wie den Trump Tower besitzt, ist ein solcher Schritt ebenfalls bereits erfolgt. Dagegen hat die Generalstaatsanwaltschaft einen solchen Vorgang für die Besitztümer des Ex-Präsidenten im Raum Chicago oder auch in Florida bisher nicht eingeleitet. Zu seinen Immobilien in dem südlichen Bundesstaat zählt unter anderem das Anwesen Mar-a-Lago in Palm Beach.

Trump muss 454 Millionen Dollar hinterlegen

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Die mögliche Einziehung seines Immobilienbesitzes ist auf ein Gerichtsurteil in einem Zivilverfahren in New York wegen Betrug zurückzuführen. Aufgrund des Urteils soll er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 454 Millionen US-Dollar hinterlegen. Trump hatte das Urteil im Nachgang als "manipuliert" bezeichnet und von einer vermeintlichen Verschwörung gesprochen, um seinen Wahlkampf zu sabotieren.

Laut seinen Anwälten kann Trump aber die entsprechende Summe selbst nicht aufbringen und bisher gebe es auch keine Kautionsgesellschaft, die bereit dazu sei, das Geld zur Verfügung zu stellen. Die Frist, bis er die Sicherheitsleistung erbringen muss, läuft am 25. März ab. Im Anschluss könnte der Prozess der Beschlagnahmung von entsprechenden Vermögenswerten Trumps beginnen.

Quelle: ntv.de, lme

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