Verhandlung über "Schmähgedicht" Gericht legt Termin im Fall Böhmermann fest
26.09.2016, 16:19 Uhr
(Foto: dpa)
Der türkische Präsident Erdogan streitet dem ZDF-Moderator Böhmermann um dessen "Schmähgedicht". Anfang November werden beide Seiten ihre Position vor dem Hamburger Landgericht darlegen. Doch es geht nur um die zivilrechtliche Seite der Auseinandersetzung.
Das Hamburger Landgericht verhandelt am 2. November über die zivilrechtliche Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogans gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann wegen dessen Schmähgedichts. Die Zivilkammer des Landgerichts werde sich in einer mündlichen Verhandlung mit dem Streit um das Gedicht "Schmähkritik" befassen. Eine Entscheidung sei an diesem Tag nicht zu erwarteten, teilte ein Gerichtssprecher mit. Mündliche Verhandlungen dienen allgemein dazu, dass die Streitparteien den Richtern noch einmal ihre Position darlegen und mit dem Gericht die Rechtslage erörtern können. Für die Urteilsverkündung werde es einen weiteren Termin geben. Erdogan will erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird.
Auf Antrag Erdogans hatte das Hamburger Landgericht bereits am 17. Mai eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator Böhmermann erlassen. Böhmermann darf den größeren Teil seines Gedichts, das er am 31. März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen hatte, damit nicht wiederholen. Bei dem Beschluss ging es um Passagen, die Erdogan dem Gericht zufolge angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.: 324 O 255/16). Im Fall einer Zuwiderhandlung droht Böhmermann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Neben dem Presseverfahren in Hamburg läuft in Mainz noch ein Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Dies wurde möglich, nachdem die Bundesregierung eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen Regierung erteilt hatte.
Quelle: ntv.de, jwu/AFP/dpa