Politik

Neutralität gewährleistenGericht verbietet Kopftuch bei Richterinnen

18.03.2019, 11:25 Uhr
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Justitia entscheidet unabhängig - dafür sorgt der Staat. (Foto: imago/imagebroker)

Auch muslimische Richterinnen und Anwältinnen im bayerischen Staatsdienst dürfen bei Verhandlungen kein Kopftuch tragen. Eine Religionsgemeinschaft scheiterte mit ihrer Beschwerde gegen die Regelung.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen im Freistaat bestätigt. Er wies die Klage einer islamischen Religionsgemeinschaft ab, wie es in einer Mitteilung hieß. Aus Sicht der Verfassungsrichter ist ein Verbot für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte, in Verhandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, rechtens.

Die Religionsgemeinschaft sah in der Regelung Verstöße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie gegen den Gleichheitssatz. Denn während Kopftücher verboten seien, dürften weiterhin Kreuze im Gerichtssaal hängen. Ein Gesetz allein für eine bestimmte Religionsgruppe zu schaffen, verstoße gegen die Grundsätze der bayerischen Verfassung.

Dieser Argumentation folgte der Verfassungsgerichtshof nicht. "Die Ausstattung von Verhandlungsräumen betrifft ersichtlich einen anderen Sachverhalt als das Tragen von religiösen oder weltanschaulichen Symbolen durch die betroffenen Amtsträger", hieß es in der Entscheidung. Der Staat müsse die Neutralität seiner Justiz gewährleisten. "Im Gegensatz dazu steht das Tragen religiös oder weltanschaulich konnotierter Kleidungsstücke oder Symbole."

Quelle: jwu/dpa

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