Politik

CDU: "Krachende Niederlage" Gericht zwingt Thüringen zum Nachsitzen

Sorgfalt vor Geschwindigkeit - Regierungschef Ramelow mahnt.

Sorgfalt vor Geschwindigkeit - Regierungschef Ramelow mahnt.

(Foto: picture alliance / Arifoto Ug/Mi)

Pünktlich zur Halbzeit der Legislatur verpasst das Verfassungsgericht Thüringen der rot-rot-grünen Landesregierung einen Dämpfer. Ein Gesetz wird für nichtig erklärt. Die Landesregierung sieht indes sich aber grundsätzlich bestätigt.

In Thüringen hat die bundesweit einzige rot-rot-grüne Landesregierung unter Führung der Linkspartei bei ihrem wichtigsten Vorhaben der Legislatur eine herbe Schlappe erlitten. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates hat das Vorschaltgesetz zur geplanten Gebietsreform für nichtig erklärt. Grund seien formelle Fehler, hieß es. Damit war eine Klage der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag gegen das Gesetz erfolgreich.

Konkret monierte das Gericht, dass dem Landtag das Protokoll der mündlichen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände vor der Abstimmung über den Gesetzentwurf Ende Juni 2016 nicht zur Verfügung gestanden habe. CDU-Fraktionschef Mike Mohring twitterte, Linke-Ministerpräsident Bodo Ramelow habe mit dem Verfassungsgerichtsurteil "eine krachende Niederlage" erlitten.

Vorhaben spaltet das Land

Die Gebietsreform sieht vor, dass aus den bisher 17 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten nur noch acht Landkreise werden. Eisenach und Suhl sollen ihren Status als kreisfreie Städte verlieren. Die Landesregierung will damit unter anderem die Verwaltungen straffen.

Die geplante Reform sorgt allerdings für viel Unmut. Neun Landkreise klagten dagegen vor dem Verfassungsgerichtshof. Der Termin für die mündliche Verhandlung wurde nun nach dem aktuellen Urteil aufgehoben. Kritiker hatten außerdem ein Volksbegehren gegen die Gebietsreform initiiert.

SPD-Fraktionschef Matthias Hey erklärte, die Regierungsfraktionen wollten nun über die weiteren Schritte beraten. Es bleibe aber dabei, dass die Strukturen Thüringens erneuert werden müssten.

Ramelow hatte der CDU seinerseits eine "Generalverweigerung" vorgeworfen. Als Reaktion auf die Kritik an den Regierungsplänen hielt er den Christdemokraten vor, sie hätten die Gebietsreform während ihrer Regierungszeit erst gar nicht angepackt.

Innenminister Holger Poppenhäger sagte, dass das Gericht grundsätzlich die Gründe für die Notwendigkeit einer Gebietsreform bestätigt habe. Es habe Hinweise für die kommenden Verfahren gegeben. "Die Planungsgrundlagen sind ebenso wie die Leitlinien in Ordnung. Das Vorschaltgesetz war ein Angebot an die Gemeinden für mehr Rechtsklarheit. Das Gericht bestätigte, dass allein die Leitlinien ausreichend gewesen seien, sagte er weiter. Justizminister Dieter Lauinger erklärte, das Urteil werde genau ausgewertet und in die neuen Gesetzgebungsverfahren eingearbeitet.

Quelle: ntv.de, jwu/AFP

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