Grundsatzeinigung erzielt GroKo nähert sich der Quote in Vorständen
20.11.2020, 19:15 Uhr
Künfitg muss ab drei männlichen Mitgliedern eine Frau im Vorstand sein.
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Die GroKo hat sich in einer Arbeitsgruppe im Grundsatz auf eine verbindliche Frauenquote in Vorständen von Unternehmen verständigt. Sollte die Koalition die Einigung auf breiter Linie übernehmen, muss in börsennotierten Unternehmen künftig eine Frau im Vorstand sein.
Die GroKo hat sich grundsätzlich auf eine verbindliche Frauenquote in Vorständen geeinigt. In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern muss demnach künftig ein Mitglied eine Frau sein, teilte Justizministerin Christine Lambrecht nach einer Einigung der vom Koalitionsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe zu diesem Thema mit.
Frauenministerin Franziska Giffey sprach von einem "historischen Durchbruch". Weil sich freiwillig nichts tue, seien Vorgaben nötig, um voranzukommen. "Wir schöpfen alle Potentiale unseres Landes aus, damit die Besten in gemischten Teams erfolgreicher sein können." Unionsfraktions-Vize Nadine Schöne sprach von einem Meilenstein. Zugleich verwies sie darauf, dass bei Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen bereits "bei Vorständen mit zwei Personen mindestens ein Platz mit einer Frau besetzt ist. Und bei Unternehmen mit wesentlicher Bundesbeteiligung soll ab drei Vorständen mindestens ein Platz mit einer Frau besetzt sein."
Der Kompromiss soll in der kommenden Woche den Koalitionsspitzen zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden. Anschließend werde die Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet, so dass der Kabinettsbeschluss zeitnah erfolgen könne, teilte Lambrecht weiter mit. Die Quote ist ein wesentlicher Punkt im sogenannten Führungspositionen-Gesetz - damit würde es erstmals verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen geben.
Die Arbeitsgruppe von Union und SPD hat sich zudem darauf geeinigt, dass es künftig für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen geben soll. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit soll ebenfalls eine Mindestbeteiligung von Frauen eingeführt werden.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag Verbesserungen beim Gesetz zu Frauen in Führungspositionen verabredet. Anfang des Jahres hatten Bundesfrauenministerin Giffey und Lambrecht einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Nach Differenzen hatten die Spitzen der Koalition im Sommer die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa