Regierung treibt Eurorettung voran Kabinett billigt ESM-Gesetz
14.03.2012, 11:41 UhrDie Bundesregierung will angeschlagene Euroländer schützen und Schaden von der Währungsunion abhalten. Darum bringt sie ein Gesetz für den 500 Milliarden schweren Stabilitätsmechanismus ESM auf den Weg. Deutsche Steuerzahler beschert er mit Risiken von bis zu 190 Milliarden Euro.

Nach der Einigung Merkels mit den übrigen Kabinettsmitgliedern sollen Bundestag und Bundesrat im Juni dem ESM-Gesetz zustimmen.
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Die Bundesregierung hat die Weichen für weitere Milliardenhilfen an angeschlagene Euro-Länder gestellt. Das Kabinett billigte den Gesetzentwurf für den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM sowie die Finanzierung des neuen Hilfsfonds.
Der künftige Rettungsschirm für Euro-Länder soll im Juli starten und den Hilfsfonds EFSF ablösen. Zustimmen müssen bis Mitte Juni noch Bundestag und Bundesrat. Erst vor einer Woche hatte das Kabinett die
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll nach bisherigen Plänen Notkredite von maximal 500 Milliarden Euro vergeben können. Noch im März wollen die Euro-Länder aber über eine mögliche Aufstockung entscheiden. Offiziell lehnt die Bundesregierung dies ab. Der internationale Druck auf Berlin wächst aber.
Parlamentarische Beteiligung im Gesetz offen

Haushaltsdisziplin, wie sie der deutsche Bundestag durch die Schuldengrenze unterliegt, soll dank des Fiskalpakts bald auch in etlichen anderen Euro-Ländern gelten.
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Deutschland finanziert den ESM mit Bareinlagen von 21,7 Milliarden Euro. Schon in diesem Jahr sollen von dem Kapital 8,78 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Dafür muss Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zusätzliche Schulden machen. Der Nachtragsetat dazu soll bereits in der kommenden Woche beschlossen werden - zusammen mit den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2013. Zudem übernimmt Deutschland ESM-Garantien von insgesamt 168,3 Milliarden Euro. Das gesamte maximale Haushaltsrisiko beträgt also rund 190 Milliarden Euro.
Der Gesetzentwurf enthält laut der Kabinettsvorlage bewusst noch keine Formulierung zu den parlamentarischen Beteiligungsrechten. Es sei dem Bundestag überlassen, in einem parallel einzubringenden Gesetzentwurf die Beteiligungsrechte selbst zu formulieren, heißt es.
Dabei könne auch das des Bundestages zur Kontrolle des Rettungsschirms EFSF berücksichtigt werden. Das geheim tagende, neunköpfige Gremium für eilbedürftige Euro-Entscheidungen verstößt aus Sicht der Karlsruher Richter gegen Beteiligungsrechte der Abgeordneten. Nur in Ausnahmefällen mit besonderer Vertraulichkeit wie dem Ankauf bestimmter Staatsanleihen durch den EFSF sei eine Entscheidung durch das Gremium gerechtfertigt.
Für die Umsetzung des ESM-Vertrages in deutsches Recht reicht der schwarz-gelben Koalition in Bundestag und Bundesrat eine einfache Mehrheit. Das ESM-Finanzierungsgesetz wiederum ist nach Angaben der Koalition ein Einspruchsgesetz. Eine Zustimmung der Länderkammer ist nicht erforderlich, der Bundesrat kann das Gesetz allenfalls verzögern. Für den Fiskalpakt dagegen ist jeweils eine .
Quelle: ntv.de, dpa