Politik

Nur Brandenburger AfD dagegen Kampf gegen Antisemitismus als Staatsziel

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"Wir stellen damit das jüdische Leben unter den Schutz der Verfassung des Landes Brandenburg", sagt Steven Bretz, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Die vielen jüngsten Anti-Israel-Demos und die Attacke auf die Synagoge in Halle verdeutlichen, dass Juden in Deutschland nicht unbeschwert leben können. Eine breite Mehrheit im Potsdamer Landtag stimmt daher dafür, den Kampf gegen Antisemitismus als Staatsziel zu formulieren. Eine Fraktion gibt den Quertreiber.

Eine breite Mehrheit im Brandenburger Landtag will den Kampf gegen den Antisemitismus als Staatsziel in der Brandenburger Landesverfassung festlegen. Für eine entsprechende Änderung der Landesverfassung sprachen sich alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD im Landtag aus.

"Wir stellen damit das jüdische Leben unter den Schutz der Verfassung des Landes Brandenburg", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Steeven Bretz, bei der Vorstellung des gemeinsamen Antrags der rot-schwarz-grünen Koalition und der Linke. SPD-Fraktionschef Erik Stohn erklärte, die Gespräche der Fraktionen über die Verfassungsänderung seien von den vielen antiisraelischen Demonstrationen in jüngster Zeit befeuert worden. Grünen-Fraktionschefin Petra Budke erinnerte zudem an den Anschlag auf die jüdische Synagoge in Halle im Oktober 2019.

Ein Vizepräsident soll künftig aus der Opposition kommen

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Bei der Verfassungsänderung soll zudem die Besetzung des Landtagspräsidiums neu geordnet werden. Laut dem Gesetzentwurf soll festgelegt werden, dass einer der Vizepräsidenten einer Oppositionsfraktion angehören soll, unabhängig von ihrer Stärke. Nach der Landtagswahl 2019 war ein Posten des Vizepräsidenten nach der bisherigen Regelung an die AfD als zweitstärkste Fraktion gefallen. An dem gewählten Abgeordneten Andreas Galau (AfD) gibt es jedoch Kritik unter anderem wegen Vorwürfen, dass er bei Demonstrationen mit Antisemiten zusammengetroffen sein soll. Die AfD-Fraktion sprach von einem "Verfassungsmissbrauch".

Laut dem Gesetzentwurf soll zudem das Ziel, die Freundschaft mit dem Nachbarland Polen zu vertiefen, explizit aufgenommen werden. Außerdem sollten in der Verfassung künftig in gendergerechter Sprache stets beide Geschlechter genannt werden, erklärte Budke.

Der Entwurf soll Mitte Juni im Landtag in erster Lesung debattiert werden. Insgesamt sind drei Lesungen erforderlich. Notwendig für die Verabschiedung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit von 60 Stimmen, genau so viele, wie SPD, CDU, Grüne und Linke gemeinsam aufbringen. Auch für eine Abwahl von Landtagsvizepräsident Galau wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Quelle: ntv.de, als/dpa

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