Politik

Reform soll entlastenKindergeld automatisch ohne Antrag: Das müssen Eltern wissen

19.02.2026, 14:56 Uhr
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Wenn das Krankenhaus die Anmeldung beim Standesamt übernimmt, müssen sich Betroffene in Zukunft wahrscheinlich um nichts mehr kümmern. (Foto: picture alliance / Zoonar)

Die Bundesregierung plant die Entbürokratisierung des Kindergeldes. Eltern von Neugeborenen sollen sich so nicht mehr mit dem Antrag herumschlagen müssen. Bis alles automatisch läuft, dauert es aber wohl noch.

Wer in Deutschland ein Kind bekommt, hat meist Schlafmangel - und eine Menge Papierkram. Obwohl fast jedes Kind Anspruch auf Kindergeld hat, muss die Leistung nach der Geburt aktiv beantragt werden. Das soll sich nach dem Willen von Finanzminister Lars Klingbeil im nächsten Jahr für viele ändern.

Was muss man bisher tun - und warum soll sich das ändern?

Bisher funktioniert das so: Wer ein Kind bekommt, meldet es beim Standesamt an, teils übernehmen das auch die Krankenhäuser für die frischen Eltern. Damit bekommt das Kind eine Steuer-ID, die man für den Antrag auf Kindergeld bei den Familienkassen braucht. Das Formular kann man schriftlich einreichen oder elektronisch über das Elster-Portal, mit dem man auch seine Steuererklärung macht. Kritiker meinen, für viele sei das gerade kurz nach einer Geburt zu aufwendig.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatskommission empfiehlt, Kindergeld künftig ohne vorherige Antragstellung auszuzahlen.

Wie soll es künftig funktionieren?

Wenn ein Neugeborenes angemeldet wird, soll das Standesamt künftig weiterhin das Bundeszentralamt für Steuern informieren - und dieses dann selbstständig die Familienkasse. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass der Staat die Kontoverbindung (IBAN) von mindestens einem Elternteil kennt. Wenn beide Kontonummern vorliegen, zahlt die Familienkasse erstmal automatisch an die Mutter. Familien, die damit nicht einverstanden sind, können das ändern lassen. Die Kontoverbindung kann man jetzt schon beispielsweise über das Steuerportal Elster melden.

Ab wann gilt das neue Verfahren?

Noch ist das nur ein Vorschlag des Finanzministeriums, beschlossen ist nichts. Als Nächstes können sich die anderen Ministerien, Länder und Verbände dazu äußern, dann geht das Ganze in den Bundestag. Alle, die derzeit schwanger sind, müssen daher weiter den Antrag stellen.

Das neue Verfahren soll im kommenden Jahr in zwei Schritten greifen: In einer ersten Stufe, voraussichtlich im März 2027, sollen all diejenigen Eltern das Kindergeld automatisch bekommen, die bereits ein älteres Kind haben. Das Kindergeld für das Neugeborene wird dann an dieselbe Person überwiesen, die auch vorher schon Kindergeld erhalten hat.

Voraussichtlich ab November 2027 könnten dann auch diejenigen Eltern auf den Antrag verzichten, die ihr erstes Kind bekommen. Voraussetzungen sind, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet.

Müssen Eltern dann überhaupt nichts mehr tun?

Eltern, die bereits ein Kind haben und solche mit einfach zu bearbeitenden Standardfällen nicht. Übernimmt das Krankenhaus sogar die Anmeldung beim Standesamt, sollte bei ihnen alles automatisch anlaufen.

Für kompliziertere Fälle bleibt es beim Antrag. Das gilt zum Beispiel für Eltern mit erstem Kind, die Bürgergeld bekommen. Oder für Eltern mit erstem Kind, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Sie bekommen nach Angaben aus dem Finanzministerium weiterhin ein Begrüßungsschreiben von der Familienkasse, das über einen QR-Code zu einem vorausgefüllten Kindergeld-Antrag führt. Diesen muss man dann selbst ergänzen und abschicken.

Handlungsbedarf dürfte es auch weiterhin geben, wenn man Kindergeld für volljährige Kinder haben möchte, die noch in der Ausbildung sind oder studieren. In dem Fall müssen Eltern der Familienkasse weiterhin Nachweise vorlegen.

Quelle: ntv.de, rog/dpa

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