"Option bei Wiederholungstätern" Künast befürwortet Gefängnis für Hass-Posts
22.01.2020, 21:45 Uhr
"Die Justiz unterschätzt den rechten Kontext": Grünen-Politikerin Künast würde Hasskommentare schärfer bestrafen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Grünen-Politikerin Künast hat gerade einen Etappensieg vor dem Berliner Landgericht eingefahren. Nun fordert sie Freiheitsstrafen für die Schreiber von anonymen Hasskommentaren. Die Bundestagsabgeordnete wirft der Justiz vor, den rechtsextremen Kontext solcher Schmähungen zu verkennen.
Nach ihrer erfolgreichen Beschwerde gegen den umstrittenen Landgerichtsbeschluss zu Hasskommentaren legt Renate Künast nach: Sie halte es für denkbar, Beleidiger mit Freiheitsstrafen zu belegen, sagte die Grünen-Politikerin der "Süddeutschen Zeitung": "Bei Mehrfach-Tätern wird das eine Option sein." Dem Berliner Landgericht warf die Juristin demnach vor, zu unterschätzen, welche Tragweite Beleidigungen mittlerweile haben. "Rechtsextremisten haben europaweit Netzwerke aufgebaut, um Demokratien auch mittels Facebook und Twitter zu zersetzen, darüber muss die Justiz auch Bescheid wissen", sagte sie der Zeitung. Die Justiz verkenne den rechtsextremen Kontext solcher Hasskommentare.
Künast klagt seit Monaten vor der Zivilkammer 27 des Berliner Gerichts wegen 22 Kommentaren bei Facebook, in denen sie unter anderem als "Drecksfotze" und "altes grünes Dreckschwein" bezeichnet worden war. Sie will erreichen, dass die personenbezogenen Daten aller 22 Nutzer herausgegeben werden, um gegen sie zivilrechtlich vorgehen zu können. Im September wies die Kammer Künasts Klage zunächst zurück und erntete damit auch öffentlich Unverständnis.
Nach einer Beschwerde der Politikerin gab das Gericht Künast am Dienstag in sechs der 22 Fälle doch Recht. Künast kritisierte dies anschließend. Es sei "komisch", dass das Gericht manche Begriffe für nicht zulässig halte und andere für zulässig. "Drecksau ist Drecksau; da kann man nicht anfangen, mit Sachzusammenhängen zu argumentieren", sagte sie. Sie kündigte an, sie werde nun von Facebook die Namen der sechs Beleidiger anfordern und gegen sie vorgehen. Mit den verbliebenen 16 Fällen wird sich die nächste Instanz, das Kammergericht, befassen müssen.
Für Beleidigungen sieht der Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor. Letzteres wird jedoch nur selten verhängt. Laut SZ verlangte Künast, die Leute müssten lernen, "wo die rote Linie ist, und der Staat muss sie zeigen". Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass man im Netz folgenlos Beleidigung und Volksverhetzung betreiben könne.
Quelle: ntv.de, mau