Kommission empfiehlt Anhebung Mindestlohn soll in zwei Stufen steigen
26.06.2018, 12:29 Uhr
8,84 Euro in Münzen: So viel müssen Arbeitnehmer in Deutschland mindestens pro Stunde bekommen.
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Rund drei Millionen Arbeitnehmer in Deutschland können sich auf ein kleines Plus beim Einkommen freuen: Der gesetzliche Mindestlohn soll schrittweise angepasst werden. Die zuständige Kommission empfiehlt eine Anhebung in zwei Stufen bis auf 9,19 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro je Arbeitsstunde steigen. Das geht aus dem Beschluss der zuständigen Kommission hervor. Wie die Mitglieder des eigens eingerichteten Gremiums weiter empfehlen, soll ein Jahr später, zum 1. Januar 2020, eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro folgen.
Die Beschlüsse der sogenannten Mindestlohnkommission gelten formal zwar nur als Empfehlung. Erwartet wird jedoch, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Vorlage annimmt und dem Gesetzgeber vorlegt. Abändern kann er die Zahlen nicht mehr.
Von den Veränderungen beim Mindestlohn sind in Deutschland rund drei Millionen Arbeitnehmer unmittelbar betroffen. Auswirkungen hat die Anhebung allerdings auch auf die Arbeitgeber, die durch das Mindestlohngesetz zur Zahlung eines Lohns auf dem Niveau der Lohnuntergrenze oder darüber verpflichtet sind. Ermittler des Zolls kontrollieren in Stichproben die Einhaltung.
Der Mindestlohn war 2015 mit einer Höhe von 8,50 Euro gestartet. Er gilt flächendeckend in Ost und West gleichermaßen. Nur in Branchen, in denen es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, waren bis Ende 2016 ausnahmsweise niedrigere Mindestlöhne möglich.
Zum 1. Januar 2017 wurde er dann auf den zurzeit geltenden Wert von 8,84 Euro heraufgesetzt. Die Höhe des Mindestlohns wird alle zwei Jahre einer Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls angepasst. Zuständig dafür ist die Mindestlohnkommission.
Tarifabschlüsse geben die Richtung vor
Das Gremium setzt sich zusammen aus je drei Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften, einem Vorsitzenden sowie zwei nicht stimmberechtigten Wissenschaftlern. Maßgeblich für die Höhe des Mindestlohns für die Jahre 2019 und 2020 ist die Lohnentwicklung in den Jahren 2016 und 2017.
Die Kommission hat aber Spielraum, davon abzuweichen. Dabei orientiert sie sich zum Beispiel auch an der Höhe der Tarifabschlüsse in den verschiedenen Branchen. Die Kommission soll laut Satzung alle zwei Jahre prüfen, in welchen Schritten der Mindestlohn künftig angehoben wird.
Quelle: ntv.de, mmo/dpa/rts