Politik

"Unwirksame Subvention"Rechnungshof will Ende des Steuerbonus' bei Handwerkerdiensten

10.12.2025, 18:02 Uhr
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Ein Zimmer wurde renoviert. Tapezierutensilien liegen auf einer Leiter. Die Wand hat eine neue gestreifte weiße Tapete. Die Sockelleisten wurden gelockert. Kopierraum. (Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Wer in seinem Haushalt Aufträge an Handwerker vergibt, kann einen Teil davon steuerlich geltend machen. Für den Bundesrechnungshof eine sinnlose Vergünstigung. Die Kassenprüfer monieren zudem die Rechnungslegung einiger Bundeswehr-Ärzte.

Der Bundesrechnungshof fordert das Ende der Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen. Die milliardenschwere Ermäßigung stärke weder Handwerk und Mittelstand noch trage sie dazu bei, die Schwarzarbeit zu reduzieren, monieren die Finanzprüfer in ihren Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. "Es handelt sich um eine unwirksame Subvention, und ein 'Weiter-so' ist nicht vertretbar."

Seit der Einführung im Jahr 2006 gehöre die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu den größten deutschen Steuersubventionen. Allein im vergangenen Jahr habe der Fiskus auf Einnahmen von 2,4 Milliarden Euro verzichtet. Einzelne Steuerpflichtige würden hingegen nur wenig entlastet.

Nehmen Steuerzahler Handwerkerleistungen in ihrem Haushalt in Anspruch, können sie ihre Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten ermäßigen. Dabei beträgt die Steuerermäßigung höchstens 1200 Euro.

Daneben bemängelten die Rechnungsprüfer auch das Ausufern von Privatabrechnungen an Bundeswehrkrankenhäusern. Der Rechnungshof habe festgestellt, dass Bundeswehrärztinnen und -ärzte in vielen Fällen weit über das zulässige Maß hinaus Patienten privat behandelten und dies abrechneten. Einzelne Ärzte hätten neben ihrer Haupttätigkeit bis zu 191 Privatbehandlungen pro Woche geschafft. In Einzelfällen hätten die Zusatzeinkünfte beim Vierfachen des regulären Jahresgehalts gelegen. Gleichzeitig bekämen Soldatinnen und Soldaten oft nur schwer Facharzttermine und müssten dann zivile Ärzte aufsuchen.

Die Nebentätigkeit darf normalerweise nicht mehr als acht Stunden zusätzlich zur Wochenarbeitszeit beanspruchen. Die Zusatzeinkünfte sind auf 40 Prozent des regulären Jahresgehalts begrenzt. Das Verteidigungsministerium teilte mit, dass es die Regeln zu Privatabrechnungen derzeit überprüfe.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa