Politik

Erleichterungen für Geimpfte Regierung will Lockerungen ab dem Wochenende

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Am Mittwoch will das Bundeskabinett die Lockerungen für Geimpfte und Genesene beschließen.

(Foto: imago images/IPON)

Die Große Koalition scheint sich einig: Sie will bei den Ausnahmen für Geimpfte und Genesene aufs Tempo drücken. Nicht erst Ende Mai sollen für die Immunisierten viele Einschränkungen fallen, sondern wohl schon am Samstag.

Die Große Koalition will bis zum Ende der Woche die Lockerungen für Geimpfte und Genesene auf den Weg bringen. Ab Samstag könnte die entsprechende Verordnung dann bereits in Kraft treten, falls Bundestag und Bundesrat noch in dieser Woche zustimmen. Darauf verständigten sich Union und SPD. Von den Parlamentsentscheidung hängt es ab, "ob dieser ehrgeizige Zeitplan eingehalten werden kann", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Nachmittag.

Für vollständig Geimpfte oder Genesene würde die neue Verordnung bedeuten: Sie dürften sich ohne Einschränkungen wieder miteinander treffen, die bisherigen Beschränkungen gelten "nicht für eine private Zusammenkunft, an der ausschließlich geimpfte Personen oder genesene Personen teilnehmen", so steht es im aktuellsten Referentenentwurf von heute, der ntv vorliegt.

Wollen sich Geimpfte oder Genesene mit anderen treffen, die noch nicht immunisiert sind, dann gelten sie nicht als "weitere Person" im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Auch die Ausgangssperre würde ab dem Wochenende für nach Impfung oder Infektion Immunisierte nicht mehr gelten. Ebenfalls dürften diese Gruppen wieder ohne Beschränkungen kontaktlose Individualsportarten ausüben.

Keine Tests vorm Shoppen

Geimpfte und Genesene wären dann ab Samstag mit getesteten Personen gleichgestellt. Überall dort, wo aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ein negativer Test "für den Zugang insbesondere zu Einrichtungen, Betrieben oder Dienstleistungen" verlangt wird, "gilt dies nicht für geimpfte Personen und genesene Personen", heißt es im Entwurf von Justizministerin Christine Lambrecht dazu. Und auch wenn negativ Getestete von Verboten oder Geboten ausgenommen werden, gilt dasselbe für solche mit Impfung oder überstandener Infektion.

Geimpften und Genesenen soll es demnach bundesweit künftig wieder möglich sein, "ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten, Zoos und botanische Gärten zu besuchen oder die Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern in Anspruch zu nehmen". Auch gelten für sie nicht die sonst bestehenden Quarantänepflichten als Kontaktperson. Ausnahme: Wenn der Kontakt zu einer Person bestanden hat, die mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten, aber besorgniserregenden Virusvariante stattgefunden hat.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte zudem eine neue Einreiseverordnung mit Erleichterungen für vollständig Geimpfte an. Auch hier solle statt eines negativen Testergebnisses der Impfnachweis ausreichen. Ebenso könnten die Quarantänepflichten für diese Gruppe nach Reisen wegfallen - außer bei der Einreise aus Virusvariantengebieten.

Keine Gastro-Öffnung speziell für Geimpfte

Noch keine Erleichterungen sieht die Verordnung für den Besuch von Hotels oder Gaststätten vor. Der Regelungszweck dieser Verordnung sei die Frage, "wie Geimpfte und Genesene behandelt werden", sagte Seibert. Im Zuge möglicher Öffnungen, so hieß es vom Justizministerium, könne man darüber nachdenken, "inwieweit Impfungen dann eine Rolle spielen könnten". Das heißt, Öffnungen von Hotels oder Gaststätten nur für Geimpfte sind derzeit nicht geplant, ebenso gibt es auch keine Lockerungen für Theater- oder Kinobesuche.

Mittwochmorgen will die Koalition die neue Verordnung im Bundeskabinett beschließen, für Donnerstag und Freitag sind Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat geplant. Die Grünen wollen die geplante Gleichstellung von Geimpften und Getesteten bei den Ausnahmen von den Corona-Beschränkungen mittragen. Auch die Linke plädiert für eine Gleichstellung von getesteten und vollständig geimpften Menschen. "Mein Eindruck ist, es gibt sehr viel Zustimmung für den Vorschlag", sagte Minister Spahn am frühen Nachmittag. "Deswegen kann das Verfahren nach meiner Einschätzung Stand heute auch zügig laufen."

Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum sollen aber auch für Immunisierte weiter gelten. Mehrere Bundesländer haben Teile dieser Regelung bereits umgesetzt und Geimpfte mit negativ Getesteten gleichgestellt. Ursprünglich hatte die Regierungskoalition geplant, dass sich der Bundesrat erst Ende Mai mit der Verordnung befassen sollte.

Quelle: ntv.de, fni/dpa

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