"Ein anderer Instrumentenkasten" Sachsen geht in den Teil-Lockdown
19.11.2021, 19:39 UhrNach Bayern zieht auch Sachsen die Reißleine und verschärft die Corona-Maßnahmen. Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dabei werden Ungeimpfte in Hotspots sogar mit einer nächtlichen Ausgangssperre belegt.
Sachsen will angesichts rasant steigender Corona-Zahlen vom kommenden Montag an weite Teile des öffentlichen Lebens einschränken. Das teilte die Regierung noch vor einer abschließenden Kabinettssitzung mit. Schließen müssen alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bibliotheken, Bars, Clubs und Diskotheken. Das gleiche gilt für Weihnachtsmärkte. Die Beherbergung von Touristen ist untersagt. Die Gastronomie soll mit der 2G-Regel (geimpft/genesen) bis 20 Uhr öffnen dürfen. Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 12. Dezember.
Auch Großveranstaltungen, Feste und Messen werden untersagt, ebenso touristische Bahn- und Busfahrten. Tanz-, Musik- und Kunstschulen dürfen genau wie Volkshochschulen nicht unterrichten. Eine Ausnahme sind Angebote für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Für Zugang zum Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. Für Hotspot-Regionen mit einer Inzidenz über 1000 gilt ab 22 Uhr eine Ausgangssperre für Ungeimpfte. Zudem soll ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum verfügt werden.
"Wir brauchen einen anderen Instrumentenkasten", eröffnete Ministerpräsident Michael Kretschmer die Pressekonferenz. Reine 2G- oder 2G-Plus-Regeln reichten nicht mehr aus, nötig sei ein "Wellenbrecher", sagte Kretschmer. "Freiheit ohne Verantwortung nennt man Egoismus - wir brauchen mehr 'Wir' und weniger 'Ich' - hier geht es um Solidarität", sagte Kretschmer. Die niedrige Impfquote sei der eigentliche Grund für diese Situation. Die Maßnahmen seien zwingend notwendig. Keine Region in Deutschland werde bei dieser Dynamik Weihnachten ohne Einschränkungen erleben.
Sachsen registrierte am Freitag binnen 24 Stunden 7791 Neuinfektionen. Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben geöffnet. Kitas sowie Grund- und Förderschulen müssen jedoch bis einschließlich der Weihnachtsferien in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Das bedeutet die strikte Trennung der Gruppen und feste Bezugspersonen, um eventuelle Infektionsketten kurz und nachvollziehbar zu halten. Zudem wird bis Weihnachten die Schulbesuchspflicht ausgesetzt.
Im Einzelhandel gibt es für Geschäfte der Grundversorgung keine Einschränkungen, also für Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Bei allen anderen gilt die 2G-Regel. Nur Geimpfte und Getestete haben Zutritt. Das trifft auch für den Friseurbesuch zu. Alle anderen Läden mit körpernahen Dienstleistungen bleiben geschlossen. Profisport ist ohne Zuschauer möglich, auf den Fußball kommen also wieder Geisterspiele zu. Fitnessstudios bleiben zu. Kirchen und Religionsgemeinschaften können unter der Maßgabe von 3G zusammenkommen. Das trifft auch für Versammlungen zu, sie dürfen aber nur bis zu 10 Teilnehmer haben und müssen an festen Orten stattfinden.
Quelle: ntv.de, mba/dpa