Beiträge als WerbungskostenSchwarz-Rot will Gewerkschaftsmitglieder steuerlich besserstellen

Bisher bringt die Angabe von Gewerkschaftsbeiträgen in der Steuererklärung nur bei Überschreitung der Werbungskosten-Pauschale einen Vorteil. Das will die Koalition nun ändern und hat dabei ein bestimmtes Ziel im Blick.
Gewerkschaftsmitglieder sollen ihre Beiträge steuerlich künftig besser geltend machen können. Darauf haben sich Union und SPD geeinigt. Künftig sollen Gewerkschaftsbeiträge demnach zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Damit wirken sie sich immer steuermindernd aus und nicht nur, wenn der sogenannte Pauschbetrag überschritten wird. "Das entlastet Gewerkschaftsmitglieder und stärkt die Gewerkschaften und die Mitbestimmung in unserem Land", erklärte SPD-Finanzpolitikerin Frauke Heiligenstadt.
Die Koalition hofft, dass die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft dadurch attraktiver wird. Die Neuregelung soll noch in dieser Woche mit dem Steueränderungsgesetz 2025 im Bundestag beschlossen werden.