Nur für freiwillige AbgabenFrist läuft: Steuererklärungen für 2021 abgeben

Jahr für Jahr mögliche Steuererstattungen verfallen lassen? Eigentlich keine gute Idee. Darum kann es sinnvoll sein, freiwillig Steuererklärungen einzureichen, das rentiert sich oft. Zum Jahresende läuft eine Frist ab.
Steuererklärung einreichen? Viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind dazu nicht verpflichtet. Freiwillig können aber auch sie eine abgeben. Und das kann sich lohnen, denn im Schnitt gibt es mehr als 1000 Euro Erstattung.
"In diesem Fall spricht man von einer Antragsveranlagung", sagt David Martens, stellvertretender Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Davon sollten zum Beispiel Menschen Gebrauch machen, die beruflich bedingt hohe Ausgaben haben - etwa weil sie einen langen Arbeitsweg haben oder teure Weiterbildungen in Anspruch genommen haben, die sie selbst gezahlt haben. Auch wenn Handwerker oder Reinigungskräfte im Haushalt beschäftigt waren oder hohe Krankheitskosten entstanden sind, kann die freiwillige Abgabe sinnvoll sein.
Steuererklärung kann später widerrufen werden
Ergibt sich wider Erwarten eine Steuernachzahlung aus dem Steuerbescheid, kann die freiwillige Steuererklärung später noch immer widerrufen werden.
Gut zu wissen: Freiwillig eingereichte Steuererklärungen haben ein deutlich späteres Verfallsdatum. "Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, haben vier Jahre Zeit, um diese einzureichen", sagt Martens. Bis Ende Dezember können daher noch freiwillige Steuererklärungen für das Jahr 2021 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Wer eine mögliche Steuererstattung nicht verschenken möchte, sollte darum schnell aktiv werden.
Wer in der Regel keine Steuererklärung einreichen muss: angestellte Singles und Arbeitnehmer-Paare mit der Steuerklassen-Kombination 4/4 ohne sonstige Einkünfte. Was in jedem Fall ein Mythos ist: Dass Menschen, die einmal freiwillig eine Steuererklärung einreichen, ab diesem Zeitpunkt jedes Jahr zur Abgabe verpflichtet sind. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Vielmehr können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler selbst entscheiden - und in Jahren mit hohen abzugsfähigen Kosten, die zu einer Erstattung führen, eine Erklärung abgeben und in den Folgejahren, in denen ihnen keine steuerbaren Kosten entstanden sind, auf die Abgabe verzichten.