Risiko Digitaltechnik Seehofer kassiert Passfoto-Pläne
17.01.2020, 10:36 Uhr
Viel Widerstand gegen Horst Seehofers Vorschlag: Der Bundesinnenminister lenkt ein.
(Foto: picture alliance/dpa)
Innenminister Seehofer beugt sich der Kritik und lenkt bei den umstrittenen Passfoto-Vorgaben ein: Die Bundesbürger, heißt es, sollen auch in Zukunft selbst entscheiden dürfen, von wem sie sich für Reisepässe und Personalausweise ablichten lassen wollen.
Nach Kritik von Fotografen und Verbänden will das Bundesinnenministerium nun doch nicht vorschreiben, dass Passfotos nur noch im Bürgeramt aufgenommen werden dürfen. "Bei der Sicherheit unserer Identitätsdokumente machen wir keine Kompromisse. Das gilt auch für die Passfotos", sagte Innenminister Horst Seehofer.
Ziel der neuen Regelungen im Pass- und Ausweisgesetz sei es, die Fälschungssicherheit weiter zu erhöhen, sagte Seehofer. Zugleich betonte er aber, ihm sei wichtig, dass sich Bürger in Zukunft "entscheiden können, ob sie die Passfotos künftig bei der Behörde oder in einem Fotogeschäft anfertigen lassen". Zuvor hatte bereits die Unionsfraktion im Bundestag signalisiert, Seehofers geplante Neuregelung zu entschärfen.
Bisher sieht der Entwurf des Innenministeriums noch vor, dass Fotos für einen Reisepass oder Personalausweis künftig nur noch bei der zuständigen Behörde aufgenommen werden dürfen. Grund ist die Sorge vor Bildmanipulationen, etwa durch das sogenannte Morphing, durch das sich Aufnahmen von mehreren Gesichtern verschmelzen lassen.
Gemorphte Lichtbilder in Reisedokumenten
Freie Fotografen, Fachhändler und Fotostudios kritisieren das Vorhaben scharf. Sie befürchten große Einbußen. Seehofer verspricht nun, dass beides erlaubt sein soll. Der Antragsteller kann also selbst entscheiden, ob er vor dem Gang zum Bürgeramt erst noch zum Fotografen geht, um dort ein biometrisches Foto machen zu lassen.
In Seehofers Ministerium sollen die Beamten nun nach einem Weg suchen, der den Sicherheitsinteressen Rechnung trägt, ohne die Fotografen zu benachteiligen. Wie der genau aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Eine Möglichkeit wären beispielsweise spezielle Regelungen für eine Übertragung vom Fotogeschäft direkt zum Bürgeramt.
Nach Angaben aus dem Innenministerium sind deutschen Sicherheitsbehörden drei Fälle von gemorphten Lichtbildern in Reisedokumenten bekannt - in einem Fall ging es um einen deutschen Reisepass. Die Verbände und die Bundesländer haben noch bis zum 28. Januar Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Quelle: ntv.de, mmo/dpa