Politik

Regelung soll Politiker schützenSpahn fordert Abschaffung des Beleidigungsparagrafen

17.01.2026, 13:35 Uhr
00:00 / 03:04
Jens-Spahn-CDU-Vorsitzender-der-CDU-CSU-Bundestagsfraktion-aeussert-sich-vor-der-Sitzung-der-Unions-Bundestagsfraktion-im-Deutschen-Bundestag
Der Paragraf stellt gegen "Personen des politischen Lebens" gerichtete Beleidigung unter Strafe. (Foto: picture alliance/dpa)

Paragraf 188 geht im Kern auf die Weimarer Republik zurück und soll Politiker schützen. 2021 wurden auch Fälle der Beleidigung in den Passus aufgenommen. CDU-Politiker Spahn glaubt nicht, dass diese Erweiterung ihren vorgesehenen Zweck erfüllt.

Unionsfraktionschef Jens Spahn hat sich dafür ausgesprochen, den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch zum Schutz von Politikern vor Beleidigungen abzuschaffen. "Dieser Paragraf könnte abgeschafft werden", sagte Spahn der "Süddeutschen Zeitung". Es gebe auch so den Tatbestand der Beleidigung. "Der gilt für alle."

Die Idee von Paragraf 188 sei es gewesen, "Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen", betonte Spahn. "Entstanden ist aber der Eindruck: Die 'Mächtigen' haben sich ein Sonderrecht geschaffen." Das sei das Gegenteil von dem, was der Gesetzgeber habe erreichen wollen.

Paragraf 188 stellt gegen "Personen des politischen Lebens" gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung unter Strafe. Den Paragrafen gibt es ursprünglich seit 1951, er wurde aber erst 2021 um Beleidigungen erweitert. Für alle drei Taten - Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung - gibt es mit den Paragrafen 185 bis 187 aber bereits eigene Straftatbestände.

Ursprung bei Hindenburg

Paragraf 188 wurde im Jahr 1951 neu in das Strafgesetzbuch eingefügt. Nach Angaben des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ging er inhaltlich zurück auf eine Verordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum Schutz des inneren Friedens aus dem Jahr 1931. Mit dieser Verordnung sollte der Ehrschutz verstärkt werden, "um der zunehmenden Vergiftung des öffentlichen Lebens durch Verunglimpfung anderer und der wachsenden Verhetzung im politischen Kampf entgegenzuwirken".

Demnach erfolgte die Ausweitung auch auf Fälle der Beleidigung erst mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Jahr 2021.

Zuletzt hatte insbesondere die AfD gefordert, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches zu streichen. "Kein Maulkorb für kritische Bürger", hatte ein AfD-Abgeordneter dazu im September im Bundestag gesagt. Die Union hielt der Partei eine "scheinheilige Doppelmoral" vor. Ihre Bundesvorsitzende Alice Weidel habe Anzeigen in dreistelliger Zahl wegen angeblicher Verstöße gegen Paragraf 188 gestellt und ausdrücklich auf einer Strafverfolgung bestanden.

Quelle: ntv.de, dsc/AFP

JustizJens Spahn