Russland-Ermittlungen Trump: Mueller-Bericht nicht gelesen
06.04.2019, 21:34 Uhr
Trump fühlt sich durch Muellers Bericht bestätigt.
(Foto: REUTERS)
Für die Öffentlichkeit gibt es bislang nur eine vierseitige Zusammenfassung des Berichts von Sonderermittler Mueller zu den Russland-Untersuchungen. US-Präsident Trump selbst betont: Er habe zwar das Recht dazu, habe aber den ganzen Bericht noch nicht gelesen.
US-Präsident Donald Trump hat den Bericht von Sonderermittler Robert Mueller zur Russland-Untersuchung nach eigenen Worten noch nicht gelesen. Er kenne nur die Schlussfolgerungen daraus, schrieb Trump auf Twitter. Er habe das Recht, den Bericht zu lesen, aber er habe es noch nicht getan. Trump betonte, dass Mueller zu dem Schluss gekommen sei, dass es keine geheimen Absprachen zwischen seinem Wahlkampflager und Russland gegeben habe.
Der Sonderermittler hatte seine Untersuchung vor zwei Wochen beendet und einen vertraulichen Bericht dazu an Justizminister William Barr übergeben. Bislang ist davon nur eine von Barr verfasste vierseitige Zusammenfassung bekannt. Demnach kam Mueller zu dem Ergebnis, dass es keine Beweise für geheime Absprachen des Wahlkampflagers von Trump mit Vertretern Russlands gab.
In der Frage, ob Trump mit der Entlassung von FBI-Chef James Comey die Justiz behindert habe, legte Mueller sich nicht fest, sondern legte Indizien dafür und dagegen vor. Barr kam auf Grundlage dieser Erkenntnisse zu dem Schluss, dass dem Präsidenten auch in diesem Punkt keine strafrechtlichen Vorwürfe zu machen seien. Trump sah sich nach der Veröffentlichung der Zusammenfassung vollständig entlastet.
In den vergangenen Tagen hatte es Berichte gegeben, wonach einige Ermittler aus Muellers Team der Meinung seien, dass Barr die Ergebnisse der Untersuchung nicht adäquat wiedergegeben habe und dass diese für Trump problematischer sein, als Barr es nahegelegt habe. Die Demokraten fordern auch deswegen vom Justizministerium die Veröffentlichung des kompletten 400-seitigen Berichts. Barr will dagegen bis Mitte April eine in Teilen geschwärzte Version veröffentlichen.
Quelle: ntv.de, ghö/dpa