Für ein gesittetes Verfahren US-Richterin macht Ansage an Trump
12.08.2023, 00:21 Uhr Artikel anhören
Trump muss sich beim Wahlverschwörungsprozess zurückhalten.
(Foto: picture alliance/dpa/AP)
Donald Trump lässt keine Gelegenheit aus, um sich strahlen zu lassen - und seine Gegner zu verunglimpfen. Dabei ist ihm jedes Mittel recht. Vor seinem Prozess wegen Wahlverschwörung verpasst ihm die zuständige Richterin nun einen Dämpfer.
Die im Verfahren gegen Donald Trump wegen Wahlverschwörung zuständige Richterin hat den früheren US-Präsidenten vor "aufrührerischen" Äußerungen gewarnt. "Ich werde jede notwendige Maßnahme ergreifen, um die Integrität dieses Verfahrens zu schützen", sagte Bundesrichterin Tanya Chutkan bei einer Anhörung zu der Frage, inwieweit Trump sich öffentlich zu dem laufenden Verfahren äußern darf. Konkret warnte die Richterin unter anderem vor einer "Einschüchterung von Zeugen".
Chutkan betonte bei der Anhörung in der Hauptstadt Washington, sie werde Trumps Rechte als Angeklagter sicherstellen. Die Redefreiheit des 77-jährigen Ex-Präsidenten und führenden Bewerbers für die Präsidentschaftswahl 2024 sei aber "nicht absolut". Zugleich betonte die Richterin, sie werde eine "Karnevals-Atmosphäre" bei dem späteren Prozess nicht zulassen.
Im Anschluss an die Anhörung gab die Bundesrichterin einem Antrag von Sonderermittler Jack Smith auf eine Schutzanordnung teilweise statt. Die Anordnung regelt den Umgang mit Beweismitteln, die die Staatsanwaltschaft in Vorbereitung des Prozesses der Verteidigung zur Verfügung stellen muss. Richterin Chutkan erklärte, dass Trump und seine Anwälte "sensible Materialien" nicht öffentlich machen dürfen. Das betrifft unter anderem die Identität von Menschen, die in Beweisdokumenten aufgeführt sind, und Zeugenaussagen.
Sonderermittler Smith hatte Ende der vergangenen Woche eine Schutzanordnung beantragt, die Trump strikte Regeln für öffentliche Äußerungen zu dem Verfahren auferlegen soll. Smith schrieb in seinem Antrag, eine Anordnung sei in diesem Fall "besonders wichtig, weil der Angeklagte zuvor öffentlich Äußerungen in den sozialen Medien über Zeugen, Richter, Anwälte und andere mit den Rechtsangelegenheiten (...) in Verbindung stehende Menschen gemacht hat".
"Wenn ihr mich verfolgt, werde ich euch verfolgen"
Er verwies dabei unter anderem auf ein Zitat Trumps, der auf seiner Online-Plattform Truth Social gedroht hatte: "Wenn ihr mich verfolgt, werde ich euch verfolgen." Der Republikaner war Anfang August wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen und sich damit im Amt zu halten. Trump wird in vier Anklagepunkten unter anderem Verschwörung zum Betrug an den USA und Verschwörung zur Behinderung eines offiziellen Vorgangs zur Last gelegt.
Der Rechtspopulist hatte nach seiner Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden unter anderem falsche Wahlbetrugsvorwürfe erhoben und damit versucht, eine Bestätigung von Bidens Wahlsieg zu verhindern. Am 6. Januar 2021 stürmten schließlich radikale Trump-Anhänger das Kapitol in Washington, als dort Bidens Wahlsieg endgültig zertifiziert werden sollte.
Sonderermittler Smith hat einen raschen Prozessbeginn beantragt und als mögliches Datum den 2. Januar 2024 genannt. Das wäre zwei Wochen vor Beginn der Präsidentschaftsvorwahlen der Republikaner, bei denen Trump klarer Favorit ist.
Quelle: ntv.de, tkr/AFP