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Buschmann prüft Reform Unfallflucht ohne Verletzte soll keine Straftat mehr sein

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Wer dabei erwischt wird, sich nach solch einem Schaden einfach aus dem Staub gemacht zu haben, begeht womöglich künftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit.

Wer dabei erwischt wird, sich nach solch einem Schaden einfach aus dem Staub gemacht zu haben, begeht womöglich künftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit.

(Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Unfallflucht wird hart bestraft: Bis zu drei Jahre Gefängnis sind möglich. Das FDP-geführte Justizministerium will die Regeln jetzt lockern, zumindest dann, wenn keine Personen zu Schaden kommen. So soll einer "undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers" entgegengewirkt werden.

Das Bundesjustizministerium will Unfallflucht ohne Personenschaden künftig nicht mehr als Straftat behandeln. Wer bei einem Autounfall lediglich einen Sachschaden anrichtet und flüchtet, soll nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Ministeriums hervor, das dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. "Durch die Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt", heißt es in dem Papier, das das Ministerium von Marco Buschmann von der FDP kurz nach Ostern mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände verschickt hat.

Eine Sprecherin des Ministeriums betonte jedoch, die Überlegungen seien noch in einem frühen Stadium. Sie sagte: "Dem Bundesministerium der Justiz ist es wichtig, auch die Argumente relevanter Verbände in seine Erwägungen einzubeziehen. Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden."

Bislang werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft. Das soll nach den Plänen des Justizministeriums künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten. Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, "am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben", heißt es in dem Ministeriums-Papier. Das gelte "trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung einer ggf. mitverwirklichten Begleittat" - etwa einer Trunkenheitsfahrt.

"Vor diesem Hintergrund gibt es umgekehrt aber gute Argumente dafür, von einer Strafbewehrung der unterlassenen Selbstanzeige des Unfalls bei reinen Sachschäden abzusehen", heißt es in dem Eckpunktepapier weiter. Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs, in dem die Unfallflucht geregelt ist, durchbreche nämlich das Prinzip der "Straflosigkeit der Selbstbegünstigung".

Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine "angemessene Zeit" am Unfallort warten müssen. Als Alternative dazu bringt das Bundesjustizministerium die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel. "Denkbar wäre etwa eine Meldung über eine standardisierte Online-Maske, gegebenenfalls auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und Schaden, oder eine, am geschädigten Fahrzeug zu fixierende, Schadensmeldung, bei deren ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge", heißt es in dem Papier des Ministeriums.

Quelle: ntv.de, jog

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