Verflechtungen in der CDUCDU-Fraktionschef von Sachsen-Anhalt beschäftigt Mutter des Rechnungshof-Präsidenten

Abgeordnete und Funktionäre der AfD stehen derzeit wegen Fällen von Überkreuzbeschäftigungen in der Kritik. Einem Bericht zufolge soll es auch Verflechtungen von zwei CDU-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt geben. Die Beteiligten sehen darin jedoch nichts Anstößiges.
Nach den Vorwürfen von Vetternwirtschaft innerhalb der AfD erreicht die Debatte über mögliche Interessenkonflikte in der Politik einem Bericht zufolge jetzt auch die CDU in Sachsen-Anhalt. Nach Recherchen des Politik-Podcasts MDR Investigativ beschäftigt der CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Guido Heuer, seit Jahren die Mutter des Landesrechnungshof-Präsidenten Kay Barthel. Auch er ist CDU-Mitglied. Auf Nachfrage des MDR habe Heuer das Beschäftigungsverhältnis bestätigt. Demnach besteht es seit seinem Einzug in den Landtag 2016.
Zudem soll Heuer für sein Wahlkreisbüro in Sülzetal-Langenweddingen seit Jahren Räume einer Immobilie mieten, die der Familie Barthel gehört. Beide Politiker bestätigten laut MDR entsprechende monatliche Mietzahlungen. Barthel soll auch Miteigentümer der Immobilie sein. "Im Grundbuch stehen meine Eltern und ich", wird er in dem Bericht zitiert. Jedoch seien ihm Mieteinnahmen zu keinem Zeitpunkt zugeflossen. Die genaue Höhe der Miete für das Wahlkreisbüro und den Empfänger der Zahlungen hätten weder Barthel noch Heuer mitteilen wollen, heißt es weiter. Heuer habe nur mitgeteilt, die Miete würde an den Vermieter gezahlt. Laut Barthel ist es eine "marktübliche Miete".
Die Verflechtungen werfen laut MDR Investigativ die Frage auf, wie unabhängig ein Landesrechnungshof-Chef etwa die Ausgaben von Fraktionen prüfen könne, wenn zugleich Miet- und Gehaltszahlungen von einem Fraktionsvorsitzenden in die eigene Familie fließen. Barthel sehe darin kein Problem: "Nichts von alledem verstößt gegen geltende Regeln, beugt oder umgeht diese. Ich bin wie jede Person an Recht und Gesetz gebunden und nach diesen Maßstäben zu beurteilen", sagte Barthel demnach gegenüber dem MDR.
Zuvor hatte Heuer laut MDR erklärt, er beschäftige weder in seinem Wahlkreisbüro noch in der Fraktionsgeschäftsstelle Partner oder Verwandte von Landtags- oder Bundestagsabgeordneten. Dies sei im Fall von Barthel und seiner Mutter mit heutigem Stand zwar korrekt. Jedoch war Barthel bis zu seinem Wechsel an die Spitze des Landesrechnungshofs zwischen 2011 und 2015 auch CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Wanzleben. 2016 gewann Guido Heuer das Mandat als Abgeordneter.
Wer erhält die Zahlungen?
Das Wahlkreisbüro des jeweils amtierenden CDU-Abgeordneten habe sich aber bereits seit 2002 in der Immobilie der Familie Barthel befunden. Der Standort sei "bekannt" und "historisch gewachsen", sollen Barthel und Heuer übereinstimmend geantwortet haben. Barthel habe die Räume in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter auch selbst genutzt und die Miete eigenen Angaben zufolge aus der Abgeordnetenpauschale gezahlt. Unbeantwortet geblieben sei jedoch, an wen diese Zahlungen geleistet wurden, und ob Barthel Gelder aus seiner Abgeordnetenpauschale an seine Eltern überwies.
Barthels Mutter soll seinen Angaben zufolge bereits seit 2002 unter einem früheren Wahlkreisabgeordneten in dem Büro beschäftigt gewesen sein. Nachdem Barthel in den Landtag gewählt worden war, sei das Arbeitsverhältnis 2011 zunächst beendet worden. Sonst hätte Barthel seinen Anspruch auf die Kostenpauschale für Abgeordnete verloren, heißt es.
Heuer habe die Frau 2016 dann wieder eingestellt. Dies sei aufgrund ihrer "langjährigen Berufserfahrung", "fachlichen Expertise" und der "damit verbundenen unmittelbaren Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Wahlkreisbüros" geschehen, sagte er dem MDR. Inzwischen sei sie seit ihrem Renteneintritt 2021 jedoch nur noch geringfügig als Vertretungskraft beschäftigt. Für Heuer sei dies jedoch unproblematisch: "Im Gegensatz zur systematischen Überkreuzbeschäftigung bei der AfD basiert mein Arbeitsverhältnis mit Frau Barthel auf sachlichen Gründen", wird er in dem Bericht zitiert.
Trennung der Interessen
Zwar dürfte laut MDR weder das Beschäftigungsverhältnis noch die Anmietung der Räumlichkeiten ein Verstoß gegen Vorschriften im juristischen Sinne sein, problematisch sei der Fall für Heuer, Barthel und die CDU in Sachsen-Anhalt dennoch. Als Präsident des Rechnungshofs würden an Kay Barthel besondere Erwartungen gestellt. Er sei oberster Aufpasser, was die korrekte Verwendung öffentlicher Mittel beträfe. Dabei gehe es um Integrität, Unabhängigkeit und die strikte Trennung beruflicher und privater Interessen.
Heuer hatte zudem laut Bericht selbst erst kürzlich im MDR erklärt, dass bei der Verwendung öffentlicher Gelder im Einzelfall zwischen legitimen Arbeitsverhältnissen und Vetternwirtschaft unterschieden werden müsse. Dabei seien "nicht nur rechtliche Vorgaben, sondern auch ethische Standards einzuhalten".