Kelber im "ntv Frühstart" Weniger Datenschutz in der Pandemie
02.06.2021, 10:22 Uhr
Gehen die Corona-Toten auf das Konto des Datenschutzes? Ein klares Nein kommt vom Datenschutzbeauftragten Kelber. Der Datenschutz musste Abstriche machen, aber im Kampf gegen das Virus sollten noch mehr Daten gesammelt werden.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat die Unterstellung, der Datenschutz habe die Eindämmung der Corona-Pandemie behindert, erneut zurückgewiesen. Im Gegenteil: Es habe viele Einschränkungen des Datenschutzes gegeben. "So etwas wie die Kontaktlisten in den Restaurants und in den Geschäften ist ja eine Einschränkung des Datenschutzes", sagte der SPD-Poltiker im "Frühstart" von ntv. Das gelte auch für die Übertragung der Daten von getesteten und geimpften Personen oder von Passagierdaten von Bus- und Fluggesellschaften. "Das sind ja alles Einschränkungen an davor existierenden Datenschutzregelungen, die völlig richtig sind", so der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Diese Einschränkungen seien alle an eine pandemische Situation gebunden. Mit dem Ende der Pandemie sollten sie dann wegfallen. "Sie sind genau dafür gedacht, in dieser Situation Möglichkeiten der Bekämpfung der Pandemie zu schaffen und nicht lückenlose Bewegungsprofile oder ähnliches."
Die Forderung, mehr Daten über an Corona infizierte und erkrankte Menschen zu erheben, steht nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten nicht grundsätzlich im Konflikt mit dem Datenschutz. Konkret nannte er im "Frühstart" von ntv das berufliche Umfeld und die Wohnsituation von positiv Getesteten. Das seien Informationen, "die nicht unmittelbar starke, sensible Daten sind." Kelber weiter: "Wenn es notwendig ist, diese Daten zu kennen, und wenn es erforderlich ist für die Pandemie-Bekämpfung, dann würden der Datenschutz und die Datenschutzgesetze dem nicht entgegenstehen."
Sollten die Gesundheitsämter und das Robert-Koch-Institut planen, diese Nachforschungen anzustellen, könnte Kelbers Behörde auch unterstützend wirken. "Wir versuchen auch immer zu beraten, wie könnte man gesetzliche oder Verordnungsgrundlagen schaffen, die Datenverarbeitung zu ermöglichen, die man benötigt." Der Bundesdatenschutzbeauftragte berichtete aber auch von Gesundheitsämtern, die vor einer Datenschwemme warnten und eine weitere Überlastung fürchteten.
Quelle: ntv.de, koc