"Ratgeber Steuern & Recht" vom 22.01.2013 (Wdh. 23.01.) Wem gehört der Schatz?
22.01.2013, 18:30 UhrTausende Male pro Tag werden kleine oder große Gegenstände gefunden. Manchmal ist es eine Uhr oder ein Stück Papier, manchmal etwas sehr Wertvolles. Doch wem gehört das Gefundene? Und wann sprechen Juristen von einem Schatz? Wir haben uns auf die Suche gemacht und sind auf interessante Antworten gestoßen.
In einem Waldstück irgendwo in Bayern. Den genauen Ort kennen nur wenige Eingeweihte. Zwei Schatzsucher wandern mit Metallsonden umher.
Thomas Bliemetsrieder, Schatzsucher: "Das Gerät reagiert auf Buntmetall, auf Eisen. Und das gibt dann einen Pfeifton im Ohr. Und da weiß man dann, dass da irgendwas im Boden ist. Meistens sind Nägel, das Antike findet man eigentlich ganz selten, aber ist halt immer wieder dabei."
Vor drei Jahren hat Thomas Bliemetsrieder zusammen mit einem Kollegen hier den Fund seines Lebens gemacht. Sie stießen auf eine Sammlung von keltischen Gräbern. In einer Tiefe von nur 30 Zentimetern fanden sich bei einer Testgrabung Schmuck, ein Schild und ein Schwert. Alter der Funde: ca. 2200 Jahre.
Hubert Rohlfing ist Spezialist für Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Mit Schätzen hat er regelmäßig zu tun. Aber die wenigsten sind sehr wertvoll.
Hubert Rohlfing, DAV: "Ein Schatz ist jeglicher Gegenstand, dessen Eingentümer nicht mehr ermittelt werden kann."
Blick in eine Schatzkammer. Im Fundamt der Stadt Köln lagern tausende Schatzfunde. Sie werden täglich von ehrlichen Findern abgegeben oder von der Polizei sichergestellt.
Ines Fritzsche, Fundamt Köln: "Im Monat haben wir im Schnitt 2.500 Fundsachen. Das fängt vom Schlüssel an über Börsen, Taschen, Taschenmesser, Taschenlampe. Manchmal auch ein Stuhl oder ein Kinderwagen."
Fundstücke müssen abgegeben werden
Die wenigsten Fundstücke finden wieder zu ihren Eigentümern zurück. Bei den Fahrrädern ist die Erfolgsquote mit einem Prozent extrem gering. Einen Fund deshalb nicht hier abzugeben, ist dennoch nicht erlaubt.
Hubert Rohlfing, DAV "Dann kann mir ja eine Strafanzeige drohen wegen Diebstahls, und ich kann wegen Diebstahls bestraft werden. Sollte sich der Eigentümer später herausstellen, bleibt es immer noch beim versuchten Diebstahl."
Finder kann auf Belohnung hoffen
Eine Belohnung steht dem Finder aber auch dann zu - der Finderlohn. Er bemisst sich am Wert des Schatzes.
Hubert Rohlfing, DAV: "Wenn sich herausstellt, dass die Sache einem Fremden gehört und der Name des Fremden dann bekannt wird, dann habe ich Anspruch auf einen Finderlohn. Der Finderlohn ist der Höhe nach gestaffelt. Bei einem Wert bis zu 500 Euro beträgt der Finderlohn 5 Prozent, bei einem Wert darüber 3 Prozent."
Doch manchmal ist es schwer an den gerechten Lohn zu kommen. Der Landwirt Leonhard Hoiß beispielsweise fand vor ein paar Jahren auf einem seiner Felder einen Münzschatz. Er meldete den Schatzfund den Behörden. Die bayerischen Landesarchäologen zogen daraufhin den Großteil des Münzschatzes ein und gaben ihn nicht mehr heraus.
Hubert Rohlfing, DAV: "Wenn ich den Eigentümer dieses wertvollen Gegenstandes, der sich ja dann in Grund und Boden etwas unterhalb der Erde befindet, nicht feststellen kann, dann gehört dem Entdecker der Schatz zu einem halben Anteil. Und der Eigentümer des Grund und Bodens, in dem sich dieser Schatz nun befunden hat, der ist zur anderen Hälfte Miteigentümer geworden."
Auch die Entdecker des Keltenschatzes warten jedoch seit Jahren auf die Herausgabe ihres Fundes. Die Behörden schweigen. Die Schatzsucher kämpfen vor Gericht um Fund und Finderlohn.
Quelle: ntv.de