Baden-WürttembergSchonfrist für vom Hangrutsch bedrohte Häuser

Eigentlich hätten die Eigentümer bis Freitag die Standsicherheit ihrer Häuser nachweisen müssen – sonst drohte die Räumung. Die Stadt Schwäbisch Gmünd gibt mehr Zeit, doch die Gefahr bleibt.
Schwäbisch Gmünd (dpa/lsw) - Keine Entwarnung: Die von einem Hangrutsch bedrohten Häuser haben von der Stadt Schwäbisch Gmünd nun eine Schonfrist bekommen. Eigentlich sollten die Eigentümer bis Freitag nachgewiesen haben, dass die Häuser standsicher sind. Andernfalls hatte die Stadt eine Räumung angedroht. In den drei Häusern sind insgesamt 21 Wohnungen.
Der Erste Bürgermeister Christian Baron (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur, es lägen bisher zwei Gutachten vor. Für das am stärksten bedrohte Haus werde das Gutachten noch erwartet. "Das Gutachten für das Haus in der Mitte, das braucht noch, weil es das am meisten Betroffene ist. Es wird ein Statiker beigezogen. Und wir haben das Gutachten in Aussicht gestellt bekommen, wahrscheinlich im Laufe der kommenden Woche. Also da geht es uns jetzt nicht um einen Tag mehr oder weniger", sagte Baron.
Die Standsicherheit der zwei weniger gefährdeten Häuser sei aktuell noch gegeben. "Aber im Gutachten steht auch klipp und klar drin, insgesamt ist das Risiko jedoch als sehr hoch einzustufen, insbesondere bei ausbleibenden Sicherungsmaßnahmen", sagte Baron. Das bedeute, dass es jetzt keine Entwarnung gebe.
Den Eigentümerinnen und Eigentümern läuft schon seit einigen Wochen die Zeit davon. Vor allem im mittleren der drei vom Hangrutsch betroffenen Häuser. Eine Treppe des Hauses endet praktisch direkt am Abgrund.
Ausgelöst hat die Gefährdung laut Baron ein Starkregen im Juni 2024. Bei dem Unwetter waren zwei Waggons eines ICE mit 185 Passagieren an Bord nach einem Erdrutsch entgleist. Nach Angaben der Deutschen Bahn wurde niemand verletzt.
Mit den Versicherungen sei man im Austausch, sagte Baron. Es sei fraglich, ob sie zahlen würden. Alle drei Häuser hätten eine Elementarschadenversicherung. Alle drei Versicherungen hätten aber zunächst gesagt, dies sei kein Versicherungsfall. Der Grund: Die Häuser seien versichert, nicht aber das Grundstück. Trotzdem hofft Baron auf eine Einigung der Parteien.